Saarland wählt am 25. März 2012
Landesregierung setzt Wahltermin auf 25. März 2012 fest – Landtagswahlgesetz entsprechend geändert
Pressemitteilung vom 26.01.2012 - 18:30 Uhr
In seiner heutigen Sitzung hat sich der 14. Landtag des Saarlan-des mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder aufgelöst.
Der Landtag hat zudem noch eine Bestimmung des Landtagswahlgesetzes über die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln für eine Landtagswahl an die Vorgaben einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes vom 29. September 2011 angepasst. Zukünftig richtet sich die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge auf den Stimmzettel für alle an der letzten Landtagswahl teilgenommenen Parteien und Wählergruppen nach der Stimmenzahl, die sie im Wahlgebiet erreicht haben.
Im Anschluss an die Plenarsitzung hat die Landesregierung den Tag der Wahl des 15. Landtages des Saarlandes auf den 25. März 2012 festgelegt und die Wahlleiter für diese Wahl berufen. Der Wahltag wird in einer Sonderausgabe des Amtsblatts – im elektronischen Teil I – am 30. Januar 2012 amtlich bekanntgemacht.
In dieser Sonderausgabe werden zeitgleich eine Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Landtagswahlgesetz und eine Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung des Ministeriums für Inneres, Kultur und Europa verkündet. Mit der Fristenabkürzungsverordnung werden die Entscheidungsfristen der Wahlausschüsse, die über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden, vorverlegt, um die Landtagswahl innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung durchführen zu können. Die Änderung der Landeswahlordnung gestaltet das Stimmzettelmuster neu; zukünftig wird auf den Orientierungspfeil auf den Stimmzetteln für eine Landtagswahl verzichtet.
Quelle: www.saarland.de/...
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