Rücknahme der Übertragung von Beschlusskompetenzen auf den Rat wäre jetzt der falsche Weg – SPD-Fraktion hält an Beschluss fest

„Das wäre jetzt der falsche Weg“, so die erste Reaktion des SPD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Lynack, als er den Antrag der LINKEN auf Rücknahme der Übertragung von Beschlusskompetenzen auf den Rat sah. Sofort erinnerte er sich zurück an diese letzte Ratssitzung, in welcher der Rat durch einen vorübergehenden Beschluss einen Teil seiner Befugnisse auf den Verwaltungsausschuss delegiert hatte, um weiterhin notwendige Entscheidungen treffen zu können und ggf. eine notwendige schnelle Handlungsfähigkeit der Stadt zu wahren.

Es war äußerst schwierig die geforderte Anzahl von 24 Ratsmitgliedern zu erreichen, um die gesetzlich geforderte Beschlussfähigkeit zu erreichen. Trotz der jetzt vorliegenden verbesserten Lage und den daraus resultierenden Lockerungen durch das Land Niedersachsen ist nicht absehbar, wie die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie aussieht und ob es womöglich wieder zu Verschärfungen kommt.

„Deshalb wäre es aus unserer Sicht voreilig, den gefassten Beschluss schon jetzt wieder aufzuheben. Wir sehen diesen Beschluss als absoluten Vorratsbeschluss, der auch nur bei Bedarf in Anspruch genommen werden soll, unterstreicht der SPD-Fraktionschef. Der Verwaltungsausschuss könne die ihm übertragenden Kompetenzen in Anspruch nehmen, müsse es aber nicht. „So machen wir das mit der jetzt für kommenden Montag geplanten Ratssitzung auch“, verdeutlicht Lynack, die Haltung seiner Fraktion und ergänzt:“ In der jetzigen Situation ist es möglich und vertretbar, den Rat tagen zu lassen. Ich kann mit gutem Gewissen erklären, dass keinem Mitglied des VA in den Sinn käme, den Rat zu umgehen zu wollen, wenn er tatsächlich tagen könnte.“

Bereits im Juni werde der Landtag sein ‚Corona-Bündelungsgesetz‘ verabschieden. In diesem Gesetzespaket sind u. a. auch Regelungen zur Durchführung von Sitzungen der kommunalen Gremien enthalten, um u. a. auch die Handlungsfähigkeit von Städten, Gemeinden und Landkreisen in Notsituationen gewährleisten zu können. Liegt das Gesetz planmäßig vor, wäre die beschlossene Aufgabenverlagerung vom Rat auf den VA entbehrlich und wir könnten unseren Ratsbeschluss aus dem März sofort aufheben, stellt Lynack klar.