Anträge der Ratsfraktion

Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes (26.09.2022)

Der Antrag 22/329 wird zurückgestellt und der Abschluss des Kaufvertrages so lange ausgesetzt bis Investorengemeinschaft und Verwaltung dem Rat in naher Zukunft ein abgestimmtes Konzept für das Bauvorhaben vorlegen.

Die Bedingungen des Antrages 22/329 sind in diesem vorzulegenden Konzept zu berücksichtigen und bei der Konzeptvorstellung zu benennen. Der Rat wird dann über die Realisierung entscheiden.

Um die Realisierung des dargestellten Projekts zu garantieren, werden folgende Punkte beschlossen.

Antrag (Vorlage 22/329)

Der Rat prüft und stellt im Gremienlauf fest, ob die von ihm selbst aufgestellten Bedingungen gem. Ziffer 1-4 aus Vorlage 22/048 und dem Ergänzungsantrag 22/102 erfüllt sind.

1. Die Entwürfe ders Grundstückskaufverträages zwischen der Stadt und dem Käufer werden vor Abschluss im Rahmen einer  Einsichtnahme dem Rat zur Verfügung gestellt.

2. Die Verwaltung beauftragt geeignete Fachunternehmen die Großverpflanzung zu bewerten und die Kosten zu ermitteln. Daraufhin sollen Angebote erstellt werden. Die Ergebnisse werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

3. Die Kompensation der eventuell zu fällenden Bäume erfolgt zeitnah in Gänze in einem Umkreis von 500 Meter des betroffenen Grundstückes. Die möglichen Standorte werden den zuständigen Ortsräten vorgelegt und diese werden dazu angehört. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität entscheidet darüber.

4. Der Entwurf der Baugenehmigung wird vor Erteilung dem Rat im Rahmen einer Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

In den Kaufvertrag werden folgende Punkte mit aufgenommen:

1. Ein Weiterverkauf der Grundstücke (unbebaut) an einen Dritten darf nicht erfolgen. In diesem Falle wird der Verkauf zu den gleichen Konditionen entschädigungsfrei rückabgewickelt. Die Stadt Hildesheim erhält ein Vorkaufsrecht bei einem späteren Verkauf der Grundstücke.

2. Eine Bebauung muss innerhalb von 3 Jahren begonnen werden.

3. Der in der Vorlage 22/026 vorgestellte soziale und gemeinwohlorientierte Nutzungsmix (u. a. Betreutes Wohnen, Tagespflege, studentischen Wohnen) wird anteilsmäßig festgeschrieben. Es wird eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufgenommen, wenn das Nutzungsspektrum vor Baubeginn und nach Baubeginn nicht vorgesehen wird. Bei nicht Einhaltung wird eine Vertragsstrafe festgelegt.

4. Das vorgesehene Mobilitätskonzept wird dahingehend ergänzt, dass neben E-Bike-Ladestationen 4 Ladepunkte für E-PKW errichtet werden. Darüber hinaus werden beim Car-Sharing-Angebot auch E-PKW mit aufgenommen.

Der Abschluss des Kaufvertrages wird ausgesetzt, bis der Rat geprüft und festgestellt hat, dass die unter den Ziffern 1-2 genannten Bedingungen des Beschlussvorschlages dieses Antrages erfüllt sind.


Erstellung eines Parkzonenkonzeptes für ERoller (28.02.2022)

Es gibt vermehrt Diskussionen um den Umgang mit E-Rollern, da diese häufig unsachgemäß geparkt und abgestellt werden. Andere Städte und Stadtteile wie Hamburg-Mitte, Hamburg- Altona, Köln oder auch das Hildesheimer Helios Klinikum haben gemeinsam mit den Anbietern spezielle Abstellzonen bzw. Parkverbotszonen geschaffen, damit die E-Roller beispielsweise nicht auf Geh- und Radwegen, in Einfahrten und Feuerwehrzufahrten zu Behinderungen führen und die Barrierefreiheit einschränken. Dabei sollte jedoch die Nutzer:innenfreundlichkeit nicht vergessen werden, da die Nutzung der E- Roller durchaus eine sinnvolle Alternative zu eigenem E-Bike und Auto sein kann (Stichwort Flowprinzip). Diese Parkzonen sollten für die Nutzenden der E-Roller praktisch und gut erreichbar sein. Da aus statistischen Erhebungen hervorgeht, dass dieses Mobilitätskonzept vorwiegend als Ergänzung des ÖPNV genutzt wird ist zu prüfen, ob Abstellflächen in der Nahe stark frequentierter Bushaltestellen realisiert werden können um das Bewusstsein der Bürger:innen für wichtige „Mobilitätsknotenpunkte“ zu schärfen. Des Weiteren sollen sie nicht andere Verkehrsteilnehmenden behindern und sich gut in das Stadtbild integrieren.

  1. Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit den Anbietern ein Parkzonenkonzept für E-Roller. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Verkehrsknotenpunkte, der ÖPNV und die Quartiersstruktur.
  2. Bei dieser Konzepterstellung sind auch die Erfahrungen von bestehenden Parkzonen oder ähnlichen Konzepten in anderen Städten wie zum Beispiel Hamburg-Mitte und Altona, Köln, München und Stockholm einzubinden.
  3. Es erfolgt eine Einbindung des Konzeptes in Smart-City.
  4. Unsachgemäßes Abstellen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden wird konsequent vom Stadtordnungsdienst im Rahmen der Möglichkeiten geahndet.
  5. Der Fachausschuss ist fortlaufend über den Sachstand der Entwicklung des Konzeptes zu informieren.
  6. Das Konzept soll dem Fachausschuss spätestens im September vorgelegt werden.

Überprüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für ERoller (28.02.2022)

Es gibt vermehrt Diskussionen um den Umgang mit E-Rollern. Hier spielt auch die Geschwindigkeit, mit der sie sich fortbewegen eine Rolle. Es sollte in Betracht gezogen werden, ob an bestimmten Orten eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Fahrverbot in speziellen Bereichen über die Straßenverkehrsordnung hinaus Sinn ergibt. Im Bereich des Hauptbahnhofs, in verkehrsberuhigten Zonen sowie in der Fußgängerzone – da hier trotz Verbots gefahren wird – ist eine Drosselung definitiv in Betracht zu ziehen.

Die Verwaltung prüft, ob an neuralgischen Punkten – zum Beispiel am Hauptbahnhof oder in verkehrsberuhigten Zonen – eine Geschwindigkeitsbegrenzung für E-Roller einführbar und umsetzbar ist.

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Fachausschuss im Juni zu präsentieren.


Bericht der Gleichstellungsbeauftragten (16.06.2021)

Den letzten Bericht vor dem Rat der Stadt Hildesheim hielt die Gleichstellungsbeauftragte Frau Karin Jahns im Jahr 2018.

Die Gleichstellungsbeauftragte Frau Karin Jahns wird gebeten, in der Ratssitzung am 12. Juli 2021 einen Bericht über die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten zu geben. In diesem Rahmen wird ein Bericht über erfolgte, aktuelle und zukünftige Projekte/Aktionen erbeten. Der Bericht sollte auch Informationen zur „Charta der Vielfalt“ enthalten.


Bericht zur Umsetzung des „European Energy Award“ und zur Bearbeitung der Forderungen von „Fridays For Future“ (16.06.2021)

Bei der Stellungnahme der Stadt Hildesheim zu den Forderungen von „Fridays for Future“ im Stadtentwicklungsausschuss war deutlich zu spüren, dass sich die Verwaltung, und das zu Recht, bereits auf einem guten Weg sieht. Zahlreiche Maßnahmen sind umgesetzt, der „European Energy Award (eea)“ wird das Tempo und die Verbindlichkeit allerdings erhöhen.

Leider entstand gleichzeitig der Eindruck, dass die Verwaltung mit dem jetzigen Status bereits zufrieden sei und die Vorschläge von „Fridays for Future“ in vielen Punkten für überflüssig halte. Dies darf so nicht stehen bleiben und muss öffentlich korrigiert werden.

Wir bitten die Verwaltung

– im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zu berichten, wie die Umsetzung des „European Energy Award“ zeitlich und inhaltlich erfolgen soll,

– und wie die Forderungen von „Fridays for Future“ in diesem Rahmen bearbeitet werden sollen.


Forderungskatalog von Fridays For Future (25.01.2021)

Sachverhalt

Die Aktivistinnen und Aktivisten von Fridays for Future haben den Vertreterinnen und Vertretern des Rates einen Forderungskatalog überreicht. Aufgrund der Corona Pandemie ist leider zurzeit keine direkte Diskussion mit den Beteiligten möglich.

Damit die Initiative nicht im Sand verläuft, müssen die Forderungen bearbeitet werden.

Hierzu es ist zunächst notwendig, sich mit den einzelnen Punkten auseinanderzusetzen und jeden einzeln zu bewerten. Hierzu bieten sich die folgenden Kriterien an:

  1. wird bereits umgesetzt
  2. wird im Rahmen des European Energy Awards umgesetzt werden
  3. wird im Rahmen des European Energy Awards umgesetzt werden, wenn der Rat

zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt.

  1. wird ideell unterstützt
  2. ist im Rahmen der kommunalen Aktivitäten nicht umsetzbar
  3. ist nicht sinnvoll

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung bewertet die Forderungen von Fridays for Future anhand der obigen Kriterien, begründet die Einstufung für Punkt 5 und 6 und stellt diese Auswertung am 5. Mai im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr vor.


Konkurs der Volkshochschule Hildesheim gGmH abwenden (29.06.2020) (Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Sachverhalt

Auch die Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS) mit Hauptsitz in der Stadt Hildesheim ist vom Lockdown infolge der Corona-Pandemie stark betroffen. Das vorgesehene Kursangebot konnte ab dem 16. März d. J. gar nicht, bzw. in wenigen Ausnahmefällen nur eingeschränkt durchgeführt werden. Bereits entrichtete Kursgebühren mussten an Teilnehmerinnen und Teilnehmer erstattet werden. Inwieweit das geplante Wintersemester in ‚herkömmlicher Form‘ durchgeführt und Gebühren generiert werden können, ist aufgrund der nach wie vor anhaltenden Pandemie-Lage unsicher.

Nach aktuellen, im Finanzausschuss des Kreistages vorgestellten Kalkulationen, erwartet die VHS einen Verlust i. H. v. rd. 1,55 Mio. Euro innerhalb der nächsten drei Jahre. Möglichkeiten zur Verringerung dieses Verlusts könnten der Verbrauch der Betriebsmittelrücklage, die Einstellung des 2. Bildungsweges, Schließung von Außenstellen, Kurzarbeit und weitere einschneidende Maßnahmen sein. Trotz vieler Einsparungen würde dennoch eine Deckungslücke von rd. 500.000 Euro verbleiben, die seitens der VHS aus eigener Kraft nicht gedeckt werden kann.

Die VHS plant zur Fortführung des Angebots und Sicherung ihrer Existenz eine Vielzahl von Kursen über das Internet anzubieten. Dazu soll ein zukunftsfestes Blended-Learning-Angebot weiterentwickelt werden, über das langfristig Einnahmen wieder gesichert werden sollen. Um dieses zukunftsorientierte Modell vorantreiben zu können, muss allerdings die mittelfristige Liquidität der Einrichtung abgesichert werden.

Bereits seit geraumer Zeit steht das bestehende Trägermodell der VHS auf dem Prüfstand. Jährliche Zuschüsse werden über die Landkreis Hildesheim Holding GmbH und den Hildesheimer Volkshochschulverein e. V. geleistet. Die Stadt Hildesheim bezuschusst die VHS als einzige kreisangehörige Kommune jährlich mit einer Zuwendung i. H. v. 300.000 Euro, die über den Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. geleistet wird. Auf Ebene von Stadt- und Kreisverwaltung werden in Zusammenarbeit mit der VHS seit geraumer Zeit Gespräche mit dem Ziel der Generierung von Synergie-Effekten in der Trägerstruktur geführt, die es jetzt dringend zu intensivieren gilt. Oberste Priorität hat jedoch zunächst die Abwendung einer drohenden Insolvenz.

Stadt und Landkreis Hildesheim bekennen sich gleichermaßen zur Vielfalt der Bildung und Kultur in unserer Region. Zusammen mit den weiteren kreisangehörigen Kommunen wird die Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 zielstrebig verfolgt. Ein zentraler Baustein dieser Bewerbung ist ein breit aufgestelltes Angebot der Erwachsenenbildung durch die VHS, das es unbedingt zu erhalten gilt. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden:

Beschlussvorschlag

  1. Ein Konkurs der Volkshochschule Hildesheim gGmbH ist abzuwenden. Die Stadt Hildesheim stellt gemeinsam mit dem Landkreis Hildesheim sicher, dass die Volkshochschule Hildesheim gGmbH in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleibt.
  2. Die Verwaltung stellt dem Rat bis zum 26. August 2020 alle möglichen Modelle – unter Nennung der rechtlichen und finanziellen Unterschiede – einer zukünftigen Trägerstruktur vor.

Parkplatzsituation an der Universität Hildesheim (25.06.2020)

Sachverhalt

Immer wieder ist es in den letzten Monaten und Jahren zu umfangreichen Beschwerden bezüglich der Parksituation im Bereich der Universität gekommen. Die Situation ist objektiv schwierig, weil viele Studenten die Parkplätze in den Anliegerstraßen belegen. Auch die Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch falsch parkende Autos ist wiederholt zu beobachten. Alle bisherigen Versuche, die Situation zu verbessern, waren nicht erfolgreich. Deshalb sollte eine Arbeitsgruppe aus Anliegern, Politik, Verwaltung, Universität und Studenten sich des Problems annehmen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe in der oben genannten Zusammensetzung einzurichten und in dieser Arbeitsgruppe nach Lösungsansätzen für die geschilderte Parkproblematik zu suchen. Die Umsetzung erfolgt in dem bewährten dreistufigen Verfahren aus Bestandsaufnahme, Diskussion von Lösungsansätzen und Entscheidung beim dritten Treffen der Arbeitsgruppe.


Auf Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke: Nichtverausgabte Mittel aus der Variablen Einlage für Hildesheim Marketing (22.11.2019)

Sachverhalt

Nach § 7 des Gesellschaftsvertrages erbringt die Stadt Hildesheim als Gesellschafterin zur Wahrnehmung der Aufgaben und zur Erreichung des Zwecks der Hildesheim Marketing GmbH ergänzend zu den Einlagen in Form von Nachschüssen (§ 5 Abs. 1) und beschränk­ten Festbetragseinlagen (§ 6 Abs. 2) zusätzlich variable Einlagebeträge. Die dem Grunde nach als Liquiditätsreserve zum Jahresende zu verstehende variable Einlage ist von der Gesellschaft nachforderbar.

Im Jahr 2019 ist die Liquiditätsreserve durch die Hildesheim Marketing GmbH nicht abgerufen worden und die Summe i. H. v. 44.000 € ist im Haushalt 2019 der Stadt Hildesheim noch verfügbar. Bei der Liquiditätsreserve handelt es sich um einen Aufwand, der unter die freiwilligen Leistungen fällt. Über eine Verwendung der Mittel bei Nichtinanspruchnahme durch die Hildesheim Marketing GmbH ist zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Die Kulturfabrik Hildesheim e. V. erhält in 2019 einen Zuschuss i. H. v. 30.000 € aus der für 2019 für die Hildesheim Marketing GmbH vorgehaltenen Liquiditätsreserve.

Die Zuschussempfänger sozialer Einrichtungen erhalten aus der vorgehaltenen Liquiditätsreserve für die Hildesheim Marketing GmbH, zusätzliche Zuschüsse gem. der u. a. Liste. Dies führt zu einer Erhöhung für die u. a. Einrichtungen auf jeweils 1.000,00 Euro.

Erhöhung alt Erhöhung neu Erhöhung insgesamt
Straffälligenhilfe          250,00 €            750,00 €          1.000,00 €
Trägerkreis Beratung Arbeitslose          205,00 €             795,00 €          1.000,00 €
Fördertopf Selbsthilfegruppe          300,00 €             700,00 €          1.000,00 €
KIBIS          153,00 €            847,00 €          1.000,00 €
Asyl e.V.          300,00 €             700,00 €          1.000,00 €
Gemeinschaftshaus Münchewiese          480,00 €             520,00 €          1.000,00 €
Bonus          256,00 €             744,00 €          1.000,00 €
Sozialer Mittagstisch          250,00 €             750,00 €          1.000,00 €
Seniorenbeirat          500,00 €             500,00 €          1.000,00 €
Migrationsbeirat          500,00 €             500,00 €          1.000,00 €
ev. Familienbildungsstätte          500,00 €             500,00 €          1.000,00 €
Kath. Familienbildungsstätte          500,00 €             500,00 €          1.000,00 €
AWO Begegnungsstätte          300,00 €             700,00 €          1.000,00 €
   4.494,00 €       8.506,00 €    13.000,00 €

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90 / Die Grünen: Gewinnung von Fachkräften (29.11.2019)

Sachverhalt

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Kinderbetreuung und der allgemeinen Steigerung des Bedarfs an Betreuungsplätzen werden immer mehr Fachkräfte benötigt. Der Bedarf ist hoch, so dass von einem Fachkräftemangel gesprochen werden kann. Der Fachkräftemarkt ist leer. Ein Wettbewerb in den Städten und Gemeinden ist entbrannt.

Das Land Niedersachsen hat dazu das Programm „Quik“ (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten) aufgelegt. Dieses ursprünglich bis zum 31.12.2021 laufende Programm wird zum 01.01.2020 durch die sogenannte Richtlinie „Qualität in Kitas“ abgelöst.

Ab dem 01.01.2020 gibt es dann bis zum 31.07.2023 die Möglichkeit eines direkten Einstiegs in eine vergütete Tätigkeit als zusätzliche bzw. dritte Kraft in niedersächsischen Kindergärten (Altersgruppe: überwiegend 3 Jahre bis Schuleintritt). Auch fachfremd vorgebildeten und fachfremd berufserfahrenen Personen ohne pädagogischen Berufsabschluss wird so ermöglicht, in ausgewählten förderberechtigten Kindertagesstätten beschäftigt und vergütet zu werden. So ist es auch möglich, eine solche vergütete Tätigkeit mit einer tätigkeitsbegleitenden Teilzeitausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent_in zu verbinden.

In Niedersachsen besteht bislang für Teilnehmende an der tätigkeitsbegleitenden Teilzeitausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent_in, die in einer Kindertagesstätte vergütet tätig sind, die Möglichkeit, vom Land einen monatlichen Zuschuss während der Ausbildung in Höhe von 150€ gewährt zu bekommen. Diese Landesförderung ist seit dem Jahr 2018 auch für in die tätigkeitsbegleitende Teilzeitausbildung zum/zur Erzieher_in Startende möglich. Ab 2020 kann diese Zuschussmöglichkeit dann direkt von Kindergartenträgern im Rahmen der Richtlinie „Qualität in Kitas“ umgesetzt werden.

Bislang ist das noch gültige Programm „QuiK“, welches es seit 2017 gibt, seitens der Stadt Hildesheim nach den vorliegenden vierteljährlichen Controllingberichten augenscheinlich nicht in dem  erforderlichem Maß in Anspruch genommen worden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt für die Gewinnung von Fachkräften in der Kinderbetreuung die ab 01.01.2020 gültige Richtlinie „Qualität in Kitas“ anzuwenden und alternative Ausbildungsmöglichkeiten mit den ortsansässigen Ausbildungsstätten zu erarbeiten..


Ergänzungsantrag zur Vorlage 19/378 14. Änderung des Flächennutzungsplans „Wasserkamp“ und Bebauungsplan HO/IZ/MA 198 „Wasserkamp“ (15.11.2019)

 Sachverhalt

Hildesheim soll und muss in der Situation einer vitalen Stadt bleiben, in der alle Menschen gerne und gut leben können. Dieses wird u.a. nur dann gelingen, wenn:

  • die Stadt über einen ausreichenden Bestand an Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum verfügt
  • die Stadt ihren Bürgern und Zuzugswilligen Möglichkeiten zur Eigentumsbildung anbieten kann

Ein externer Gutachter hat für den Zeitraum bis 2025 einen Bedarf von über 1500 Wohneinheiten festgestellt. Hervorgehoben werden 2 Segmente:

Bezahlbarer Wohnraum und Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern:

Diese Bedarfe sind nur durch die Innenentwicklung und die Revitalisierung von Leerständen nicht zu realisieren. Andere Potentialflächen z.B.in Neuhof oder Einum stehen nicht zur Verfügung oder reichen nicht aus, um ausreichend den Bedarf zu decken.

Diese Flächen haben zwar alle Potential, aber

  • sie gewährleisten keine zügige Lösung
  • sie sind im Wesentlichen nicht im Besitz der Stadt Hildesheim und ermöglichen damit nur eine begrenzte Steuerung.
  • Sie bieten zwar die Möglichkeit eine große Zahl von Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu realisieren, aber für Einfamilienhäuser und Sozialwohnungen keine ausreichenden Potentiale.

Der entscheidende Punkt ist:

Sozialwohnungen werden sich nur in größerer Zahl verwirklichen lassen, wenn die Stadt Eigentümer der Grundstücke ist und diese gezielt vergibt. Und genau das ist am Wasserkamp möglich.

Für das Naturschutzgebiet unabdingbar ist, dass die FFH Vorprüfung erneut durchgeführt wird, wenn die konkreten Ausformungen der geplanten Bebauung bekannt sind.

Die prozentuale Aufteilung des Gebietes ist nicht zielführend, vielmehr sind die im Beschlussvorschlag zu realisierenden Ziele maßgeblich.

Um die Bedarfe von Natur, Stadtteilen im Süden und Gesamtstadt ausgewogen zu berücksichtigen müssen einige Ergänzungen beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

Der Vorlage 19/378 wird zugestimmt.

Folgende Ziele werden zusätzlich in die weitere Planung zum Gebiet aufgenommen:

  • Im städtebaulichen Konzept sind Mehrgenerationenwohnen, barrierefreies Seniorenwohnen, verdichtete Reihenhäuser, studentisches Wohnen und Flächen für mindestens 150 WE geförderten Wohnungsbau mit 30-jähriger Mietpreisbindung sowie nach Möglichkeit Wohnprojekte vorzusehen.
  • Im Baugebiet sind die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, soweit wie möglich zu durchmischen, dieses sollte die städtebauliche Konzeption abbilden.
  • Die Möglichkeit der Unterbringung von wohnverträglichem Gewerbe, zur Reduzierung der verkehrlichen Auswirkung des Gebietes, ist in der städtebaulichen Konzeption zu prüfen.
  • Zur Verbesserung der Versorgungssituation ist ein Drogeriemarkt anzusiedeln, vorrangig am Marienburger Platz, andernfalls am Wasserkamp. Zusätzliche Märkte werden nicht geschaffen. Eine Umsiedlung von Märkten ist zu prüfen.
  • Der Blick in die Landschaft bleibt erhalten, indem im Bereich südlich des Kerbtales keine Bebauung erfolgt. Eine grüne Sichtachse ist zu gewährleisten
  • Das freibleibende Gebiet wird auch für Freizeitaktivitäten gestaltet.
  • Für einen größtmöglichen Anteil der Dachflächen wird extensive Dachbegrünung vorgeschrieben, um Regenwasser zurückzuhalten.
  • Im Baugebiet sind Gärten mit Steinflächen in der Gestaltungssatzung zu untersagen.
  • Das Baugebiet ist als „Quartier der kurzen Wege“ mit guter Durchlässigkeit für den Rad- und Fußverkehr, bei gleichzeitiger Beruhigung des Kfz-Verkehrs einzurichten.
  • Es ist eine attraktive Busanbindung an die Innenstadt bzw. den Hauptbahnhof im 10-Minuten Takt durch das Gebiet vorzusehen.
  • Für das Quartier ist ein reduzierter Stellplatzschlüssel anzuwenden. Zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität soll ein Teil der Stellplätze von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht auf den Grundstücken, sondern in Quartiersgaragen nachgewiesen werden.
  • Es ist ein Konzept zur weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung des Baugebietes zu entwickeln, dabei muss auch die Ausrichtung der Gebäude eine entscheidende Rolle spielen. Förderkonzepte für energetisch optimierte und klimaneutrale Stadtteilentwicklung sind zu prüfen.
  • Das Gebiet soll mit schnellem Internet mit min. 200 Mbit/s versorgt werden.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren werden außerhalb des Gebietes die nachstehenden Ziele / Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation berücksichtigt:

  • Für die Verbesserung der Verkehrssituation und die Minderung von Schadstoff Emissionen auf der Marienburger Straße und speziell im Bereich des Marienburger Platzes, werden bis zu 500.000,00 Euro, aus Fördermitteln der VW Milliarde für ein Mobilitätskonzept, zur Verfügung gestellt. Dieses Konzept muss sich auf andere Stadtteile übertragen lassen.
  • Für eine alternative Radwegeführung über Am Roten Steine sind im Rahmen der Gesamtkalkulation Mittel bereitzustellen.
  • Entlang der Marienburger Straße wird bis zum Klingeltunnel beidseitig eine separate Radverkehrsanlage eingerichtet.

Darüber hinaus wird der Lärmaktionsplan fortgeschrieben und alle für die Marienburger Straße bereits genannten und sich neu ergebenden Maßnahmen werden konsequent umgesetzt.

Die Verordnung für das Naturschutzgebiet „Am roten Steine“ wird zu folgenden Punkten geprüft und ggf. geändert:

  • Über das Mitführen von Hunden ist mindestens eine Regelung zum strikten Leinenzwang zu schaffen.
  • Der Zugang zum Naturschutzgebiet ist in geeigneter Form zu erhalten.

Vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes legt die Verwaltung ein Vermarktungskonzept vor, dass folgende Inhalte berücksichtigt:

  • Im Baugebiet sind 150 Sozialwohneinheiten mit 30-jähriger Mietpreisbindung zu erstellen. Dabei sollen nach Möglichkeit auch Reihenhäuser entstehen. Zusätzlich sind in einem der Gebäude mindestens 6 Wohnungen mit Belegungsrechten zu Gunsten der Stadt Hildesheim vorzusehen.
  • Die attraktivsten Grundstücke; mindestens aber 25 % der Fläche für Ein- und Zweifamilienhäuser; sind über Höchstpreisgebote zu vermarkten.
  • Für weitere 25 % der Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser; sind Vergabekriterien zu entwickeln. Von diesen Flächen ist ein Drittel in Erbpacht zu vergeben.
  • Grundstücke sind nach Erwerb innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten zu bebauen.

Einrichten von Tempo 30 (nachts 22h – 6h) auf der Marienburger Straße (21.10.2019)

Sachverhalt

Lärm ist in den Städten eines der größten Umwelt- bzw. Gesundheitsprobleme, denn Lärm kann – besonders wenn die Nachtruhe beeinträchtigt wird – nicht nur störend, sondern gesundheitsschädlich wirken. Darüber hinaus ist der Straßenverkehrslärm gleichzeitig Synonym für andere negative Wirkungen des Verkehrs, wie z. B. Abgas-, Staub- und Erschütterungsbelastungen. Auf Grundlage der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der darauf Bezug nehmenden gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz sind für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern strategische Lärmkarten zu erstellen.

Die Stadt Hildesheim ist aufgrund der EU-Richtlinie verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen und einen Lärmaktionsplan zu erarbeiten. Dies geschah im Zeitraum von 2012 bis 2014. Derzeit wird der Lärmaktionsplan aktualisiert. Sinn der sogenannten „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ ist es, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Daher wurden Untersuchungen zur bestehenden Lärmsituation angestellt, um geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verbesserung der Lebensqualität zu entwickeln.

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden für Hildesheim dazu strategische Lärmkarten für die Lärmindizes Lden (Tag) und Lnight (Nacht) erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurden im Lärmaktionsplan Maßnahmen entwickelt, die geeignet sind, die Lärmsituation in der Stadt Hildesheim zu verbessern und negative gesundheitliche Auswirkungen durch Lärm zu reduzieren. Entsprechend bilden Maßnahmen zur Vermeidung von Kfz-Verkehren, räumliche Kfz-Verkehrsverlagerung, Verstetigung des Verkehrsablaufes sowie zur Verbesserung der Fahrbahnoberflächen wesentliche Themenschwerpunkte des Lärmaktionsplanes.

Aufbauend auf einer Analyse der Schallimmissionssituation und Betroffenheiten, der Sichtung und Bewertung bestehender Planungskonzepte sowie von Vor-Ort-Erhebungen der straßenräumlichen und verkehrlichen Bestandssituation wurden Maßnahmen entwickelt, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen und damit gleichzeitig der Aufenthalts-, Wohn- und Umfeldqualität im Stadtgebiet Hildesheim beitragen sollen.

In Hildesheim, wie in vielen anderen Städten auch, ist der Straßenverkehr Lärmverursacher Nummer eins. Im Bestand sind nachts rund 7.500 Einwohner von Lärmpegeln von mehr als 55 dB(A) und bezogen auf den Gesamttag rund 7.300 Einwohner von Lärmpegeln über 65 dB(A) betroffen. Für eine dauerhafte Exposition mit entsprechenden Lärmpegeln sind negative gesundheitliche Folgen statistisch nachweisbar. Bislang existieren im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie keine Lärmgrenzwerte.

Gemäß den Lärmschutz-Richtlinien-StV, welche als Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen für die zuständigen Behörden dienen sollen, ist die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt, sondern im Einzelfall zu klären. Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kommen besonders in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort eine der folgenden Richtwerte überschreitet: In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 70 dB(A) zwischen 6.00 und 22.00 Uhr (tags) 60 dB(A) zwischen 22.000 und 6.00 Uhr (nachts). In Kern-, Dorf- und Mischgebieten 72 dB(A) zwischen 6.00 und 22.00 Uhr (tags) 62 dB(A) zwischen 22.00 und 6.00 Uhr (nachts). In Gewerbegebieten 75 dB(A) zwischen 6.00 und 22.00 Uhr (tags) 66 dB(A) zwischen 22.00 und 6.00 Uhr (nachts). Das ist im Bereich der Marienburger Straße der Fall.

Die verkehrliche Anbindung der Stadt Hildesheim an das überregionale Straßennetz wird vorrangig durch die das Kernstadtgebiet östlich tangierende A 7 sowie die Bundesstraßen B 1, B 6, B 243 und B 494 bzw. mehrere Landesstraßen gewährleistet. Östlich der Innerste bildet die L 491 eine wichtige Parallelverbindung, u. a. als Haupterschließungsachse für die Stadtteile Marienburger Höhe und Itzum. Die L 491 (Marienburger Straße) gehört damit zum Vorrangnetz für die Abwicklung des Kfz-Verkehrs.

Eine Maßnahmemöglichkeit zur Reduzierung der Lärmbetroffenheiten, verursacht durch den Kfz-Verkehr ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Dabei werden vielerorts Tempo-30-Zonen eingeführt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehrslärm zu mindern und die Feinstaubbelastung zu reduzieren. In vielen Lärmaktionsplänen wurde deshalb Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen als eine Maßnahme zur Lärmminderung – vor allem zum Schutz der Nachtruhe – vorgeschlagen. Allein die ohne größere Kosten umsetzbare Einführung von Tempo 30 – Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen 22h und 6h bringt eine Verringerung von etwa 3dB(A), wodurch das Verkehrsaufkommen als um etwa 50% verringert wahrgenommen wird. Da eine entsprechende Reduzierung der Verkehrsmengen bzw. die Umsetzung von Maßnahmen mit ähnlichen Lärmminderungseffekten in vielen Fällen gar nicht bzw. oft nur mit hohem finanziellen, organisatorischen und planerischen Aufwand langfristig erreicht werden kann, ist mit Hilfe von Geschwindigkeitsbegrenzungen ein effektiver Gesundheitsschutz für die Anwohner mit einem hohen Kosten-Nutzen-Verhältnis kurzfristig möglich. In den Nachtstunden wäre lediglich eine geringe Zahl Verkehrsteilnehmer (ca. 5 % der normalen Tagesbelastung) von den Geschwindigkeitsbeschränkungen betroffen. Denen gegenüber stünden ein besonderer Schutzbedarf der Bevölkerung zwischen 22 und 6 Uhr (Nachtruhe) und häufig eine hohe Zahl von Einwohnern, die von gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch Lärm entlastet werden, würde.

Auf Grundlage der Betroffenheitssituation wird im Lärmaktionsplan von Hildesheim eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für Marienburger Straße zwischen Struckmannstraße und Soltaustraße empfohlen.

Generell sollten alle Geschwindigkeitsbegrenzungen, die speziell zum Zwecke der Lärmminderung angeordnet werden, durch die Verwendung des Zusatzzeichens „Lärmschutz“ erläutert werden. Hauptziel dieser Maßnahme ist es, die Notwendigkeit der reduzierten Geschwindigkeit zu verdeutlichen und damit die Verständlichkeit und Akzeptanz der Maßnahme zu erhöhen.

Die Validität der vorliegenden Lärmmesswerte ist zu überprüfen.

Hinsichtlich der Realisierbarkeit der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist zu beachten, dass diese unter folgenden zwei Vorbehalten steht:

Vorbehalt 1: Verkehrsbehördliche Ermessensentscheidung

Vorbehalt 2: Förderschädlichkeit

Beide Vorbehalte müssen zeitnah ausgeräumt werden.

Der Ortsrat Marienburger Höhe / Galgenberg sollte in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema betraut werden.

Beschlussfassung

Die im Lärmaktionsplan aufgeführte nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 22h bis 6h für den Straßenabschnitt Marienburger Straße zwischen Struckmannstraße und Soltaustraße ist umzusetzen.

Alle möglichen Umsetzungshindernisse sind bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu benennen.

Die Umsetzung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung muss innerhalb des nächsten Halbjahres erfolgen.


Dazu passt auch eine Pressemitteilung des VCD KV Hildesheim e. V., welche dankenswerterweise hier abgedruckt werden darf:

VCD begrüßt nächtlichen Lärmschutz durch Tempo 30 in der Marienburger Straße – Weitere Maßnahmen erforderlich

Der Verkehrsclub Deutschland-Kreisverband Hildesheim (VCD) begrüßt ausdrücklich den Beschluss im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (Steba), nachts in der Marienburger Straße Tempo 30 zum Lärmschutz einzuführen.

In der sachgerechten und umfangreichen Begründung für Tempo 30 in der Beschlussvorlage des Steba wird sehr gut hergeleitet und aufgezeigt, warum nächtlicher Lärmschutz für die Menschen erforderlich ist. Jetzt muss die Verwaltung für die rasche Umsetzung Sorge tragen, fordert der VCD.

„Aber warum Lärmschutz nur für die Anwohner*innen der Marienburger Straße?“ fragt Norbert Frischen, Vorsitzender des VCD Kreisverbandes. Vergleichbare und vereinzelt noch größere Lärmprobleme gibt es in weiteren Hildesheimer Hauptverkehrsstraßen. Im Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Hildesheim aus dem Jahr 2014 wurde deshalb Tempo 30 in der Nacht auch für Alfelder Straße, Schützenwiese, Bismarckstraße und Kaiserstraße vorgeschlagen. Und ganztägige Tempobeschränkungen auf 30 km/h wurden für die Schuhstraße, den Immengarten, Wollenweber Straße / Goschenstraße / Annenstraße / Hohnsen, die Dammstraße und die Kardinal-Bertram-Straße vorgesehen. Denn laut Lärmkartierung für die Stadt werden insgesamt ca. 7.300 Einwohner*innen Hildesheims tagsüber und ca. 7.500 nachts mit Straßenverkehrslärm oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte belastet.

Lärmschutz ist Gesundheitsschutz! Deshalb fordert der VCD die politischen Vertreter*innen Hildesheims auf, Tempo 30 für alle lärmbelasteten Straßen in der Stadt zu beschließen und den LAP nicht nur fortzuschreiben, sondern endlich auch insgesamt umzusetzen!

Norbert Frischen Vorsitzender des VCD KV Hildesheim e.V.


Förderungen von Investitionen im Kulturbereich 2019 – Änderung von Fördervorschlägen  (SPD, CDU; Bündnis 90/Die Grünen) (13.09.2019)

Sachverhalt

Die Musikschule Hildesheim e. V. hat für die Instrumentenausstattung des Musikschulmobils im Investitionsfonds Kultur einen Förderantrag gestellt. Die Investitionssumme beläuft sich auf 29.000€, wobei jeweils 50% in beiden Investitionsfonds (Bildung und Kultur), also je 14.500€beantragt wurden. Die bereits beschlossene Fördersumme im Investitionsfonds Bildung liegt bei 10.000€.

Aus dem Investitionsfonds Kultur ist bislang keine Förderung vorgesehen. Dies hätte zur Folge, dass das Projekt des Musikschulmobil nicht realisiert werden kann. Damit dieses Modell niedrigschwelliger, aufsuchender Kulturvermittlung (Musik) in den Quatieren der Stadt und im Landkreis Hildesheim mit seiner Aufgabe beginnen kann, ist die Förderung notwendig.

Stattdessen ist die Vorhaltung von 15.750€für die Verbesserung des Brandschutzes im Veranstaltungszentrum „Vier Linden“ vorgesehen, für die noch kein gültiger Antrag vorliegt.

Ferner soll die zweckgebundene Förderung von 4.500€ für Softwareentwicklung sowie Computer- und Bürotechnik für das Forum Literatur Büro e. V. erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf einen Investitionskostenzuschuss von 14.500€für das Musikmobil wird in die Vorschlagsliste des Investitionsfonds Kultur aufgenommen.

Für das Vorhaben Brandschutz im Veranstaltungszentrum „Vier Linden“ werden keine Mittel für das Jahr 2020 vorgehalten.

Die dadurch freiwerdenden Mittel in Höhe von 20.250€ werden mit 14.500€ für das Musikmobil der Musikschule Hildesheim e. V. und mit 5.750€ für die Softwareentwicklung und die Büro-und Computertechnik des Forum Literatur Büro e. V. eingesetzt.


Kostenloser ÖPNV  (22.08.2019)

Sachverhalt

Die Belastung der Luft in Hildesheim hat sich im Laufe des Jahres 2019 durch die getroffenen Maßnahmen deutlich verbessert. Andererseits ist noch nicht klar, ob sich für das Jahr 2019 der maximal zulässige Durchschnittswert von 40 Mikrogramm NOX erreichen lassen wird. Zusätzlich muss ständig an der Minimierungen des CO2-Ausstoßes gearbeitet werden.

Eine wichtige Maßnahme ist hier die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Die Stärkung des Radverkehrs ist dabei genauso zielführend wie eine Verlagerung zum öffentlichen Personennahverkehr. Dabei stellt sich die Frage, ob eine kostenfreie Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr eine deutliche Verschiebung bei der Nutzung der jeweiligen Verkehrsmittel bewirken kann.

Dieses sollte exemplarisch erprobt werden.

Dieses sollte an einem verkaufsintensiven besucherreichen Wochentag exemplarisch erprobt werden. Hierzu bietet sich der Samstag vor dem zweiten Advent an.

Um einen derartigen Testlauf initiieren zu können, müssen die folgenden Fragen beantwortet werden:

1.  Welche finanziellen Verluste würden dem Stadtverkehr Hildesheim bei einer kostenfreien Beförderung an einem verkaufsintensiven Samstag z. B. im Dezember entstehen?  2.  Wäre die Stadt Hildesheim berechtigt, dem Stadtverkehr das dadurch entstehende Defizit trotz der wirtschaftlichen Eigenständigkeit des SVHi auszugleichen?  3.  Wäre dieser finanzielle Ausgleich eine freiwillige Leistung oder nicht vielmehr eine Pflichtaufgabe im Sinne des Klimaschutzes?

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses die oben genannten drei Fragen zu beantworten.


Erweiterung des Auswirkungsbereichs der Verwaltungsvorlagen (27.05.2019)

Sachverhalt

Jede Verwaltungsvorlage endet mit Informationen (ja / nein) zu finanziellen, personellen und demografischen Auswirkungen. Den Auswirkungsbereich gilt es aus aktuellem Anlass zu erweitern.

Der Klimaschutz, welcher weitgehend als eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anerkannt ist, steht mehr denn je im Fokus. Dazu trägt auch die weltweite Bewegung „Fridays For Future“ junger Menschen bei. Diese sensibilisiert für mehr Klimaschutz und ruft gleichzeitig zum Handeln auf. Die jungen Menschen müssen von der Politik ernst genommen werden. Eine aktive kommunale Handlungsperspektive halten wir daher für unabdingbar.

Der Klimaschutz muss auf allen Ebenen stattfinden. Die Städte und Gemeinden nehmen im Rahmen dieser umfangreichen Aufgabenstellung eine zentrale Rolle ein. U. a. ist in der Bauleitplanung die Raum- und Siedlungsstruktur klimagerecht zu entwickeln. Schon deshalb erscheint es erforderlich, dass ein Klima-Check in Verwaltungsvorlagen aufgenommen wird.  D. h., dass jedes Vorhaben auf klimarelevante Aspekte untersucht und in der Vorlage aufgeführt wird. Mit dem Klima-Check soll der ganzheitliche Ansatz für Vorlagen und Entscheidungen in der Politik rund um den Klimaschutz und die notwendige Anpassung an den Klimawandel deutlich werden.

Der Klima-Check soll dazu beitragen, dass die Stadtverwaltung sich mit den Auswirkungen ihrer Vorhaben noch stärker auseinandersetzt und Aussagen zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel trifft. Zusätzlich erhalten die Mandatsträger_innen mit den Vorlagen eine zusätzliche Information, die in die Entscheidung miteinbezogen werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Auswirkungsbereich der Verwaltungsvorlagen wird um einen Prüfpunkt „Erläuterung Relevanz Klimaschutz“ erweitert.


Konzept Zukunft Stadtgrün – Einzelmaßnahmen (06.05.2019)

Sachverhalt

Mit dem Konzept Zukunft Stadtgrün wird es gelingen, die ausgewählten Bereiche der Stadt deutlich aufzuwerten. Die benannten Grundbausteine sind in ihrer Gesamtheit zielführend, auch wenn im Rahmen des Budgets nicht alle Wünsche und Notwendigkeiten abgebildet werden können. Über die Auswahl der Ergänzungsbausteine kann im Verlauf der fünfjährigen Laufzeit entschieden werden.

Allerdings sollten die folgenden Einzelmaßnahmen bereits jetzt festgelegt werden:

  1. Mindestens eine durchgängige gut begehbare wassergebundene Oberfläche der Wege, ob durch Neubau oder durch gezielte Reparaturmaßnahmen, ist im Liebesgrund, am Seniorengraben, am Kalenberger Graben, am Dyesgraben und Kehrwiederwall herzustellen. Ebenso gilt dieses für die Wegeverbindung von der Lucienförderstr. bis zum Wehr in der Innerste.
  2. Vom Parkplatz am Hohnsensee wird ein rollstuhlgerechter befestigter Rundweg Richtung Hohnsen erstellt. Wenn sich eine Lösung der Steigungsproblematik beim Wohnmobilplatz ergibt, ist dieser bis an das Ufer der Innerste zu führen und von dort am Restaurant Noah vorbei zum Parkplatz zurück zu führen.
  3. Der Ergänzungsbaustein Wegeverbindung Nordufer Hohnsensee ist zu erstellen. Hiermit wird dem Bürgerwunsch der Initiative „Hildesheim blüht auf“, vorgestellt im Stadtentwicklungsausschuss am 8.6.2016 entsprochen. Die Konzeptidee stieß auf große Zustimmung. Der gebotene Naturschutz am Ufer bedingt allerdings eine andere Wegeführung als seinerzeit erwünscht. Die im Konzept vorgestellte Wegeführung wird dem gerecht.

Beschlussvorschlag

Die im Sachverhalt unter den Punkten 1 bis 3 aufgeführten Einzelmaßnahmen werden beschlossen.


Solidarbeitrag für Hildesheim Marketing (11.03.2019)

Sachverhalt

Hildesheim Marketing leistet seit Jahren hervorragende Arbeit und repräsentiert unsere Stadt vorbildlich. Bedauerlicherweise ist die finanzielle Lage von Hildesheim Marketing, auch auf Grund des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen, stark eingeschränkt. Größte Profiteure, neben den Hildesheimer Bürger_Innen und den Gästen, sind die Hoteliers und Gastronomen. Diese sollten an der Finanzierung von Hildesheim Marketing mit beteiligt werden und so die finanziell angespannte Situation entlasten.

Einer Einführung der Tourismusabgabe stehen wir skeptisch gegenüber, da wir der Meinung sind, dass es sich hierbei um ein „Bürokratiemonster“ handelt. Auch die Einführung einer Beherbergungssteuer sollte die letzte Möglichkeit darstellen. Diese wäre für die Hotelbetriebe teuer und aufwändig als unser im Folgenden erläuterter Vorschlag.

Wir setzen darauf, dass sich Hildesheimer Hoteliers und Gastronomen im Rahmen eines freiwilligen Solidarbeitrages beteiligen. Die Höhe dieses Solidarbeitrages sollte sich anhand der Übernachtungszahlen orientieren. Dieser Solidarbeitrag würde sich unbürokratisch ermitteln lassen und führt auch zu keiner gravierenden Mehrbelastung. Vielmehr steht diesem ein höherer Mehrwert für alle entgegen.

Im Jahr 2017 lag die Zahl der Übernachtungen in Hildesheim in Beherbergungsbetrieben mit mehr als zehn Betten bei fast 320.000. Würden die Beherbergungsbetriebe und die Gastronomie zusammen für jeden Übernachtungsgast einen Betrag i. H. v. 1,00 Euro pro Übernachtung mittelbar an Hildesheim Marketing weiterleiten, würde dies die finanziellen Probleme erheblich mildern und sie könnte sich noch mehr auf die Konzeption, Positionierung und Vermarktung des Profils der Stadt Hildesheim konzentrieren, welches wiederum zu einem positiven Bild der Stadt nach außen führt. Gerade im Hinblick auf die Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 könnte das mehr als förderlich sein.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wir gebeten mit Vertretern der Beherbergungsbetriebe und Gastronomen Gespräche aufzunehmen, um mit ihnen einen Solidarbeitrag zur Unterstützung von Hildesheim Marketing auszuhandeln. Die Höhe des Solidarbeitrages sollte sich an den jährlichen Übernachtungszahlen in Hildesheim (1,00 Euro pro Übernachtung und Gast bei ca. 320.000 Übernachtungen) orientieren. Um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu haben, wird eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember 2025 angestrebt.

Die Summe wird an Hildesheim Marketing 1:1 weitergeleitet und ist bereits in den Haushaltsentwurf 2020 mit einzuplanen.

Im Gegenzug verpflichten sich Politik und Verwaltung für die Laufzeit der Vereinbarung des Solidarbeitrages auf eine Einführung der Tourismusabgabe oder der Beherbergungssteuer zu verzichten.


Bildungsoffensive in Kindertageseinrichtungen weiterführen – Für den Ausbau von Qualität frühkindlicher Erziehung (23.11.2018)

Sachverhalt

Mit der zum 1. August 2018 gesetzlich eingeführten Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder ab dem 3. Lebensjahr ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines kostenfreien Bildungssystems geschaffen worden. Dadurch werden Eltern spürbar finanziell entlastet. Eine kostenlose Kinderbetreuung ist ein wichtiger Standortfaktor, um u. a. gerade junge Eltern in der Region zu halten.

Gleichzeitig muss in die Qualität der Kindertageseinrichtungen investiert werden, um alle Kinder möglichst früh kontinuierlich und konsequent zu fördern.

Durch geänderte Regelungen bei den Elternbeiträgen für Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen werden Mittel freigesetzt, die in Hildesheim zielgerichtet in die Qualität der Einrichtungen eingesetzt werden sollen. Damit kann u. a. die 2016 – 2018 durchgeführte Bildungsoffensive in Kindertageseinrichtungen wieder eingeführt werden.

Die Auswertung der Bildungsoffensive hat hervorragende Ergebnisse in der frühkindlichen ergeben. Diese gilt es aufzugreifen, um die Kinder in naturwissenschaftlichen, musischen, kulturellen Bildungsbereichen wie auch in der Werteerziehung weiter zu fördern.

Mit der Bildungsoffensive wird gleichzeitig ein Beitrag zur Kulturhauptstadt geleistet. Bildung muss allen Menschen in Hildesheim zugänglich sein, auch den ganz Kleinen

Jährlich wurden in den letzten beiden Jahren jeweils 70.000 Euro für die Bildungsoffensive zur Verfügung gestellt. Bisher erhielt davon jede Kindertageseinrichtung in Hildesheim, egal ob Krippe, Kita oder Hort, 17,50 Euro pro betreutes Kind. Das Geld darf für Bildungsangebote oder für die Weiterbildung der Mitarbeitenden verwendet werden.

Zukünftig sollen 100.000 Euro aus den Mitteln, die aus dem Geschwisterrabatt freigesetzt werden, gezielt in die Qualität der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden.

Die Verbesserung der Qualität in Kindertageseinrichtungen wäre nach dem Beschluss zum Ausbau der Betreuungsplätze ein weiterer Schritt im angestrebtem Bildungssystem.

Beschlussvorschlag

Die Bildungsoffensive für den Bereich der frühkindlichen Erziehung für Kita und Krippe ist weiterzuführen und zu fördern.

Die freigesetzten Mittel aus der Geschwisterermäßigung bleiben im frühkindlichen Bereich.

Die jährliche Förderung der Kindertageseinrichtungen soll 100.000 Euro (ohne Kulturkompass) betragen.

Der Kulturkompass ist als ein zusätzliches Angebot für die Grundschulen zu fördern.

Bildungsoffensive und Kulturkompass sollen verwaltungsseitig abgestimmt und vernetzt werden.


Einrichtung weiterer Betreuungsplätze durch Elterninitiativen (16.11.2018)

Sachverhalt

Trotz des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz gibt es in Hildesheim nicht genügend Plätze auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz. Zum 1. August des kommenden Jahres sollen laut Plan 150 neue Krippenplätze und 130 neue Kindergartenplätze entstehen. Das reicht weiterhin nicht aus. Hinzu kommt, dass es bei den angedachten Projekten zur Schaffung dieser Betreuungsplätzen teilweise Probleme bei der Umsetzung gibt.

Beschluss

Die Verwaltung setzt sich auch weiterhin für Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft ein. Jedoch sollen, in Anbetracht des aktuellen Engpasses zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze Elterninitiativen (z. B. Elterninitiative zur Gründung eines zweiten Waldkindergartens) unterstützt werden um zusätzliche Kindertageseinrichtungen schneller realisieren zu können. Die finanziellen Mittel sind aus dem Budget zu nehmen und entsprechend einzuplanen.


Sachstand Leerstandskataster (24.08.2018)

Sachverhalt

Unsererseits wurde 2015 in dem Antrag 15/288 auf die Thematik leerstehenden Wohnraums hingewiesen. „Jahrelang leer stehende Immobilien in der Stadt Hildesheim schaden dem Stadtbild. Oft sind sie in keinem guten Zustand. Außerdem fehlt dieser Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt.“ Mit der Vorlage 16/234 stellten wir im August 2016 die Sachstandsanfrage „Verwahrloste Immobilien in der Stadt Hildesheim und Leerstandskataster.“ In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 31.08.2016 wurde seitens der Verwaltung auf Grundlage dieses Sachstandsberichtes die Zusage gegeben, die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit eines neu zur Verfügung stehenden Tools zu prüfen. Wir denken, dass es sich bei dem erwähnten Tool um das Baulücken- und Leerstandskataster des LGLN handelt, das für 496 Euro jährlich vom LGNV zur Verfügung gestellt wird und das eine jährliche Verschneidung mit den Einwohnerdaten der Stadt Hildesheim bietet. Auf die Sinnhaftigkeit dieser Lösung ist unsererseits in den letzten Jahren mehrfach hingewiesen worden.

Zudem wurde von der Fraktion Die Linke im Juli dieses Jahres eine Anfrage (18/200) zum städtischen Leerstand und einem Leerstandskataster gestellt. Zum Leerstandskataster antwortete die Verwaltung: „Ein allgemeines Leerstandskataster wird weiterhin nicht geführt, und ist auf Grund
des geringen Kosten-Nutzen-Verhältnis auch nicht geplant.“

Wir bitten um eine Ausführung inwieweit softwareunterstützte Lösungen und personelle Unterstützung geprüft wurden. Zusätzlich erwarten wir eine Erläuterung des von der Verwaltung erwähnten geringen Kosten-Nutzen-Verhältnisses.  Wir beurteilen die Wohnungssituation in Hildesheim weiterhin als angespannt, sehen einen massiven Wohnraumbedarf und befürchten damit verbunden mögliche hohe Kosten für die Stadt Hildesheim.


Innerste-Radweg (24.08.2018)

Sachverhalt

Der Innerste-Radweg ist ein wichtiger Bestandteil des Hildesheimer Verkehrsnetzes mit einer hohen Frequentierung durch Fahrradfahrer und Fußgänger. Nach wie vor befindet sich dieser nicht komplett in einem baulich akzeptablen Zustand. Der Ausbau ist mehrfach zugesagt worden und ist deshalb in diesem Jahr vorrangig durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Die Oberfläche des Innerste-Radweges soll durchgängig vom südlichen Stadtrand bis Himmelsthür eben und mit verfestigter, mindestens wassergebundener Decke zu diesem Jahr hergestellt werden.


Verkehrssicherheit Klingeltunnel (24.08.2018)

Sachverhalt

Der Klingeltunnel ist ein Gefahrenpunkt im öffentlichen Verkehrsraum. Dies bleibt er auch nach der Installation von Verkehrsspiegeln in den Rampenbereichen. Die Situation für Fußgänger im Klingeltunnel ist weiterhin inakzeptabel, denn die vorhandenen Spiegel bieten in der bestehenden Größe keine ausreichende zusätzliche Sicherheit. Die Gefahr des Zusammenstoßens von Fahrradfahrer und Fußgänger besteht somit weiterhin. Gleichzeitig ist es zu Beschmutzungen und Beschädigungen der vorhandenen Spiegel gekommen.

Beschlussvorschlag

Die vorhandenen Verkehrsspiegel sind durch deutlich größere zu ersetzen.

Zusätzlich ist eine farbliche Mitteltrennung optisch vorzunehmen.

Weitere Markierungen sind durch Querstriche im Bereich der Rampen bis kurz vor den Kurven aufzutragen. Pfeilmarkierungen sollen die Fahrtrichtung sichtbar vorgeben.

Zur Sicherheit der Fußgänger und zur besseren Begehbarkeit sind beidseitig im erforderlichen Bereich Geländer zu montieren.

Die vorhandene Beleuchtung ist deutlich zu verbessern.

Die Maßnahmen sind kurzfristig umzusetzen.


Inklusion in allen städtischen Einrichtungen (26.03.2018)

Sachverhalt

Hildesheim ist auf dem Weg zur inklusiven Stadt. Alle Kinder sollen dadurch die bestmögliche Förderung und die gleichen Bildungschancen erhalten.

Wo ist die Stadt inzwischen angekommen? Gibt es ausreichend Inklusionsplätze in Krippen, Kitas, Hort und Schulen? Können alle Kinder mit Förderbedarf entsprechend ihrer Beeinträchtigung fachlich betreut werden? Ist genügend Fachpersonal vorhanden? Wie sieht die Zukunftsentwicklung aus? Entsprechen alle städtischen Gebäude den Anforderungen für Menschen mit Assistenzbedarf? Welches Maßnahmepaket wird der Politik auf dem Weg zur inklusiven Stadt vorgeschlagen?

Erbeten wird ein Sachstandsbericht der Verwaltung


Maßnahmepaket Kita- und Krippenausbau (01.03.2018)

Sachverhalt

Die Fortschreibung des Kitabedarfsplans hat erneut aufgezeigt, dass die Schaffung von Betreuungsplätzen in der Kindertagesbetreuung anhaltend komplex und anspruchsvoll ist. Nach den derzeit zugrundeliegenden Zahlen sind bis zum Jahr 2020 über 600 Plätze zu schaffen. Erschwerend hinzu kommen die Akquise von entsprechendem Fachkräftepersonal und die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Eine Herausforderung stellt zudem der zunehmende Bedarf nach mehr Ganztagsplätzen bzw. längeren Betreuungszeiten dar.

Im Februar 2018 hat das Land Niedersachsen weiterhin die Stichtagsregelung für den Eintritt in die Grundschule abgeschafft und eine flexible Einschulung eingeführt. Kinder, die zwischen Anfang Juli und Ende September geboren sind, müssen zukünftig nicht mehr automatisch mit sechs Jahren eingeschult werden. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Kitabedarfsplanung vor Ort und zur Folge, dass Kinder ggf. ein Jahr länger betreut werden müssen.

Weiterhin haben SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags die gebührenfreie Bildung beschlossen. Zum Kindergartenjahr 2018/2019 wird die vollständige Beitragsfreiheit eingeführt. Diese Neuerung begrüßen wir ausdrücklich. Es ist allerdings davon auszugehen, dass im Zuge dessen mehr Eltern die Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen werden und dies zu einem veränderten Versorgungsbedarf in der Kindertagesbetreuung führen wird.

Der im Juni 2017 durch den Stadtrat beschlossene Ausbau von zusätzlichen 545 Betreuungsplätzen (BV 17/143) erzielt eine Versorgungsquote von 39 Prozent im Betreuungsbereich U3 (Krippen) sowie eine Versorgungsquote von 102 Prozent für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (Kindertagesstätten).

Im Februar 2018 hat die Verwaltung mitgeteilt (BV 18/014), dass der Ausbau von weiteren Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2021 geplant ist. Bei Inbetriebnahme der Einrichtungen entspräche dies einer Versorgungsquote von 45 Prozent im Krippenbereich und 102 Prozent im Kita-Bereich.

Die angestrebte Versorgungsquote von 102 Prozent im Kita-Bereich bis zum Jahr 2020 entspricht dem bundesweiten Durchschnitt (Kita-Bedarfsplan vom 01.08.2017) und ist ausreichend. Aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts ist jedoch davon auszugehen, dass eine Versorgungsquote von 45 Prozent im Krippenbereich bis zum Jahr 2021 dann nicht mehr ausreichend sein wird.

Beschlussfassung

Der Rat der Stadt Hildesheim beschließt folgende Handlungsschritte, um der prekären Situation in der Krippen- und Kindergartenbetreuung in der Stadt Hildesheim entgegen zu wirken und eine bedarfsgerechte Betreuungsquote sicherzustellen:

  1. Der Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Krippenbetreuung wird fortgesetzt und die Versorgungsquote auf 50 Prozent bis zum Jahr 2022 erhöht.
  2. Die Verwaltung führt eine Übergangsregelung für die Aufnahme von Kindern in die Betreuungsformen über den 01. August eines Jahres hinaus ein, um langfristig den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch unterjährig zu gewährleisten. Die Verwaltung möge hierbei prüfen, ob kurzfristig ein zusätzlicher Aufnahmetag zum 01. Februar eines Jahres eingeführt werden kann.
  3. In allen Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ist ein Sachstandsbericht über den Krippen- und Kitaausbau sowie der Tagespflege zu geben.
  4. Der Kita-Bedarfsplan ist um die Angaben der Nachfrageseite zu ergänzen (Wunschangaben der Eltern zu Kita (Erst-, Zweit- und Drittwunsch) und Betreuungszeiten, Planungsgebiet und Betreuungsbeginn).
  5. Die Verwaltung stellt halbjährlich im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration den Stand der Verhandlungen mit möglichen neuen Trägern vor. Hierfür wird ein konkreter Ausbauplan mit Angaben zur Art der Betreuungsform, zum Planungsgebiet, zur Anzahl der möglichen Plätze sowie zum Träger und Verhandlungsstand erstellt.
  6. Die Verwaltung intensiviert die Kontakte zu den hiesigen Ausbildungseinrichtungen für Erzieher (Elisabeth von Rantzau Schule, Herman-Nohl-Schule) damit der hohe Bedarf von ca. 80 Erzieherinnen / Erziehern möglichst verzugslos sichergestellt werden kann.

Entsprechende Haushaltsmittel sind, vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen, ab dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen.


Kita- und Krippenbetreuung (14.02.2018)

Sachverhalt

Die Fortschreibung des Kitabedarfsplans hat nochmals aufgezeigt, dass die Schaffung von Betreuungsplätzen sich noch mehr zu einer umfangreicheren Aufgabe entwickelt. Nach den derzeit zugrundeliegenden Zahlen sind bis 2020 über 600 Plätze zu schaffen. Ob diese tatsächlich ausreichen, kann abschließend nicht prognostiziert werden. Dazu kommen noch die Bereitstellung von benötigtem Fachkräftepersonal, die Bereitstellung von benötigten Räumlichkeiten sowie dem zunehmenden Bedarf nach mehr Ganztagsplätzen. Mit einer Umsetzung der Aufgabe ist bereits 2017 begonnen worden.

Aufgrund dieser teilweise nicht greifbaren, beeinflussenden Faktoren ist es erforderlich, dass öfters aussagekräftige Informationen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt und mehr Sachstände abgefragt werden. Die jährliche Fortschreibung des Kitabedarfsplans reicht da nicht mehr aus. Z. B. sollte ein Plan, wenn möglich mit zeitlicher Planung, vorliegen, aus dem erkennbar ist, dass die Verwaltung diesen abarbeitet und aus dem erkennbar ist wann welche Kita mit wie viel Plätzen fertig ist.

Die Fortschreibung des Kitabedarfsplans hat außerdem aufgezeigt, dass ein höherer Bedarf bei der Krippenplatzversorgung erforderlich ist, dem entsprochen werden sollte.

Beschlussfassung

In den Ausschusssitzungen ist ein Sachstandsbericht über den Kitaausbau zu geben.

Die Verwaltung möge prüfen, ob ein Ausbau der Krippenplatzversorgung auf eine Versorgungsquote von 50% möglich wäre. Bei einer möglichen Umsetzung ist die Versorgungsquote auf 50% zu erhöhen.


Wohnen am Pferdeanger (06.02.2018)

Sachverhalt:

Der Sachverhalt bleibt unverändert.

Der bisherige Beschlussvorschlag wird in Absatz 2 und Absatz 4 geändert

Beschlussvorschlag:

Die im Eigentum der Stadt Hildesheim stehenden Mietwohnungen am Pferdeanger sind angemessen zu unterhalten und die Außenanlagen zu pflegen, so wie dies von allen Eigentümern im Stadtgebiet erwartet wird. Ungenutzte Flächen sind gegen vertragslose Nutzung zu sichern. Vertragliche Pflegepartnerschaften oder Verpachtungen sollen zur finanziellen Entlastung genutzt werden. Allen Bewohnern wird ein Verbleiben am Pferdeanger garantiert. Da sich die Substanz der Gebäude nicht für eine dauerhafte Wohnnutzung eignet, wird die Sozialverwaltung die Bewohner beim Suchen anderen adäquaten Wohnraums aktiv unterstützen. Leerstehende Wohnungen werden nicht neu belegt. Dieses würde nur einen unwürdigen Zustand dauerhaft zementieren.

Soweit rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung des Wohnens entgegenstehen, müssen diese zeitnah geprüft werden. Dies gilt insbesondere für den Flächennutzungsplan, der das Gelände zweckwidrig als Grünfläche ausweist. Hierbei ist zu prüfen, ob die Existenz des dort ansässigen Baustoffrecyclingbetriebes der wohnlichen Nutzung entgegensteht. Das im privaten Besitz stehende Gebäude in der Mitte des Pferdeangers muss in diese Prüfungen einbezogen werden. Ein Konzept für das Gebiet ist zu entwickeln. Dabei ist die Machbarkeit eines Wohn- und Gewerbegebietes darzustellen.

Zusammen mit dem Ortsrat Nordstadt soll die Stadt Hildesheim gemeinsam mit der Verwaltung ein tragfähiges Konzept zur Nutzung des gesamten Gebietes entwickeln.

Ergänzend wird angeregt, dass die Geschichte des Gebietes (insbesondere die Nutzung als

Teil des Zwangsarbeiterlagers „An der Lademühle“) aufgearbeitet und dargestellt wird. Hierbei sollen die an der Geschichte der Stadt Interessierten, unter anderem die VHS Geschichtswerkstatt, beteiligt werden.


Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte: Aufnahme einer Härtefallregelung (06.02.2018)

Sachverhalt

Die Gebührenordnung wird im Wesentlichen durch das Jobcenter aufgefangen und ist für die Obdachlosen, welche sich überwiegend im Transferleistungsbezug befinden, unrelevant.

Es gibt dennoch einige wenige Fälle, auf die das nicht zutrifft und die von der nahezu 300% Erhöhung hart getroffen werden, denn aufgrund von Lohn- und Rentenzahlungen etc. erhalten diese Personen keine Transferleistungen und müssen die Kosten selber tragen. Sollten diese Personen unter der Pfändungsgrenze liegen, so fallen die Gebühren automatisch weg.

Für Härtefälle (z. B. bei Verschuldung oder in Not geratenen Menschen) sollte es eine Sonderregelung geben.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Hildesheim bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.02.2018 um eine Härtefallregelung in oben beschriebener Form zu ergänzen.


Umbesetzung von Ausschüssen (30.01.2018)

Sachverhalt

Auf Antrag der SPD Fraktion sollen die im Beschlussvorschlag genannten Ausschüsse und Gremien wie dort dargestellt umbesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Die folgende Änderung der Besetzung von Ausschüssen und Gremien wird beschlossen:

Das bisherige Mitglied bzw. stv. Mitglied Kerstin Angermann wird in folgenden Ausschüssen und Gremien mit gleicher Funktion ersetzt:

Verwaltungsausschuss

stv. Mitglied  Lisa Schwarzer

Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration

Mitglied Batuhan Kavakli

Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Baugesellschaft Hildesheim AG

Mitglied Lisa Schwarzer

Verbandsausschuss Zweckverband Förderzentrum Bockfeld

stv. Mitglied Erhard Paasch

 

Das bisherige Mitglied Malte Schönekäs wird in folgendem Ausschuss und Gremium in gleicher Funktion ersetzt:

Ausschuss für Feuerschutz, Recht und innere Angelegenheiten

Mitglied Batuhan Kavakli

Aufsichtsrat Hildesheimer Marketinggesellschaft

Mitglied Batuhan Kavakli

 

  • Im Aufsichtsrat der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH findet folgender Wechsel statt:

Das bisherige Mitglied Lisa Schwarzer wird mit gleicher Funktion von Gabriele Bommersbach ersetzt.

  • Im Beirat des Landschaftsverbandes Hildesheim e. V. findet folgender Wechsel statt:

Das bisherige Mitglied Detlef Hansen wird mit gleicher Funktion von Beate König ersetzt.


Wohnen am Pferdeanger (29.01.2018)

Sachverhalt

Die Sachlage zum Pferdeanger ist hinlänglich bekannt. Diese ist unverändert.

Beschlussfassung

Die im Eigentum der Stadt Hildesheim stehenden Mietwohnungen am Pferdeanger sind angemessen zu unterhalten und die Außenanlagen zu pflegen, so wie dies von allen Eigentümern im Stadtgebiet erwartet wird. Ungenutzte Flächen sind gegen vertragslose Nutzung zu sichern. Vertragliche Pflegepartnerschaften oder Verpachtungen sollen zur finanziellen Entlastung genutzt werden. Allen Bewohnern wird ein Verbleiben am Pferdeanger garantiert. Da sich die Substanz der Gebäude nicht für eine dauerhafte Wohnnutzung eignet, wird die Sozialverwaltung die Bewohner beim Suchen anderen adäquaten Wohnraums aktiv unterstützen. Leerstehende Wohnungen werden nicht neu belegt. Dieses würde nur einen unwürdigen Zustand dauerhaft zementieren.

Soweit rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung des Wohnens entgegenstehen, müssen diese zeitnah geprüft werden. Dies gilt insbesondere für den Flächennutzungsplan, der das Gelände zweckwidrig als Grünfläche ausweist. Hierbei ist zu prüfen, ob die Existenz des dort ansässigen Baustoffrecyclingbetriebes der wohnlichen Nutzung entgegensteht. Das im privaten Besitz stehende Gebäude in der Mitte des Pferdeangers muss in diese Prüfungen einbezogen werden. Ein Konzept für das Gebiet ist zu entwickeln.

Zusammen mit dem Ortsrat Nordstadt soll die Stadt Hildesheim gemeinsam mit der Verwaltung ein tragfähiges Konzept zur Nutzung des gesamten Gebietes entwickeln.

Ergänzend soll die Geschichte des Gebietes (insbesondere die Nutzung als

Teil des Zwangsarbeiterlagers „An der Lademühle“) aufgearbeitet und dargestellt werden. Hierbei sollen die an der Geschichte der Stadt Interessierten, unter anderem die VHS Geschichtswerkstatt, beteiligt werden.


Vergaberichtlinie für Baugebiete (26.01.2018)

Sachverhalt

Laut Aussagen der Bundesministerin für Wohnungsbau sind die größten Kostentreiber bei der Schaffung neuen Wohnraums die Grundstückspreise. Diesem kann die Stadt Hildesheim entgegenwirken, indem sie eigenes Bauland zu angemessenen Preisen auf den Markt bringt. So lässt sich auch die doppelte Zahlung der Grunderwerbsteuer verhindern und außerdem können soziale Kriterien berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Hildesheim erstellt für die Vergabe der Grundstücke am „Großen Kamp“ und basierend auf den damit gemachten Erfahrungen für weitere Baugebiete eine Vergaberichtlinie.


Luftverschmutzung in der Schuhstraße (22.01.2018)

Sachverhalt

In der Schuhstraße sind bisher zu hohe Stickstoffdioxidwerte gemessen worden. Ob die eingeleiteten Maßnahmen eine ausreichende Wirkung erzielen können, ist nicht gesichert. Andererseits führen die Verkehrsregelungen im Bereich „Bohlweg“ und „Brühl“ zu erheblichen Lärmbelastungen der Anlieger.

Deshalb sind die beiden folgenden Ansätze auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen:

In Städten wie Krefeld und Detmold wird mit Pflaster aus Titandioxid gearbeitet. Die Firma Lintel wirbt mit dem folgenden Text:

„Realtests: In einer Höhe von 3 m und bei durchschnittlichen Beleuchtungsstärken, die durch Schattenwirkung 30% unter dem jährlichen regionalen Mittelwert lagen, wurden im Langzeit-Feldversuch unter wechselnden Wind- und Helligkeitsverhältnissen Reduzierungsraten für NO2 von 18% und für NO von 29% nachgewiesen. Bei Windstille erreichten die NO2-Reduzierungsraten sogar bis zu 70%.“

Laut Firmenwerbung bestätigt das Fraunhofer Institut diese Ergebnisse. Die Produktentwicklung ist von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert worden.

In Hannover ist laut Berichten in der Presse vor einer Schule ein Parkverbot verhängt worden, um das Bringen und Abholen von Kindern zu unterbinden. Damit soll der Verkehr deutlich reduziert werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung berichtet in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses über die rechtlichen Möglichkeiten, die technische Umsetzbarkeit, Zweckmäßigkeit und die finanziellen Auswirkungen dieser beiden Maßnahmen.


Wohnraumversorgung in der Stadt Hildesheim (14.12.2017)

Sachverhalt

Nicht nur in den Großstädten, sondern auch in Hildesheim ist die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum mittlerweile angespannt. Die Stadt Hildesheim wird deshalb ein kommunales Konzept bis zur Sommerpause 2018 entwickeln. Ziel bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere ist es zweifelsfrei, dass sich unmittelbar und auch langfristig eine soziale Durchmischung ergibt. Nur so ist es gewährleistet, dass die Quartiere nachhaltig im Gleichgewicht bleiben.

Um eine möglichst breite Diskussion der Wohnraumproblematik zu gewährleisten, wird der Beschlussvorschlag gegenüber Antrag 17/389 wie folgt geändert.

Der Antrag 17/389 wird hiermit zurückgezogen, auf die Nr. 12 der Änderungsliste der Vorlage 17/398 (Änderungsantrag zum Haushalt 2018) wird hingewiesen.

Beschlussvorschlag:

Das zu entwickelnde Wohnraumkonzept soll sich an den in der Anlage genannten Komponenten orientieren.

Begleitet wird die Arbeit vom „Runden Tisch Wohnen“, der ergänzt wird um einen Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und einem Vertreter aus dem Arbeitskreis Sozialberatung.

Anlage. Wohnraumkonzept

Konzept zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Hildesheim

Neben kurzfristigen Notlösungen z. B. für Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge müssen die folgenden Komponenten Grundlage dieses Konzeptes sein:

  • Quote für den Neubau mit Belegungs- und Mietpreisbindungen

Bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen ist mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages eine Quote von 20% sozialen Wohnraums im Geschosswohnungsbau anzustreben.

Diese Quote kann durch drei verschiedene Maßnahmen erreicht werden:

  • Auf der Basis der Landesförderung mit unmittelbarer Belegung (min 5%),
  • dazu auf der Basis der Landesförderung mit mittelbarer Belegung (min zusätzlich 5%),
  • dazu auf der Basis vertraglicher Vereinbarung mit der Stadt, dass die zukünftigen Mieten bei der Höhe der zuschussfähigen Kosten nach SGB II (Angemessenheitsgrenze) für mindestens 10 Jahre gedeckelt werden.
  • Kommunales Wohnraumförderprogramm mit investiven Zuschüssen

Für die Schaffung von Wohnraum mit Belegungs- und Mietpreisbindungen kann ein investiver Zuschuss in folgenden Fällen gezahlt werden:

  • Bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum über die Quote von 20% hinaus,
  • bei bereits beschlossenen Bebauungsplänen,
  • bei der Sanierung im Wohnungsbestand, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass mindestens drei von fünf Gewerken befasst sind.

Die Höhe des Zuschusses ist in Zusammenarbeit mit dem Verband der Wohnungswirtschaft zu entwickeln. Die Verwaltung erstellt eine Vergaberichtlinie.

Im Haushalt werden 160.000 € investiver Mittel für 2018 zur Verfügung gestellt. Dabei wird von einer Förderungsmöglichkeit von mindestens 20 Wohnungen ausgegangen.

  • Ausreichende Bereitstellung und Monitoring von Baulandflächen
    • Zeitnahe Ausweisung von baureifen Flächen im Rahmen eines strategischen Konzeptes zur Baulandausweisung,
    • Aufstellung aller städtischen Flächen, die sich für Wohnbebauung eignen,
    • Bewertung und Potentialanalyse, in welchem Maß sich zusätzlich bezahlbarer Wohnraum durch die verbilligte Abgabe städtischer Grundstücke schaffen lässt.
  • Akquise von Besetzungsrechten

Von den Sozialverbänden wird immer wieder beschrieben, dass es extrem schwierig ist, für Personen mit erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt preisgünstigen Wohnraum zu finden.

Die folgenden vier Maßnahmen sollen dazu umgesetzt werden:

  • Sicherstellung von zehn Besetzungsrechten bei der gbg über eine Zielvereinbarung,
  • Einstellung von 50 000 € als Aufwand in den Haushalt der Stadt, um weitere zehn Besetzungsrechte bei sonstigen Vermietern für 5 Jahre zu akquirieren
  • Umsetzung eines Konzeptes zum betreuten Probewohnen unter Würdigung des Braunschweiger Modells,
  • Schaffung einer Personalstelle zur Umsetzung dieser Strategie.
  • Die Verwaltung definiert eine Regelung, die sozialen Einrichtungen den Zugriff auf diese Wohnungen ermöglicht.
  • Belegungsrechte

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Ankauf von auslaufenden und neuen Belegungsbindungen und der Verlängerung von Belegungsbindungen eine Maßnahme darstellt, geeigneten, bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit sich durch Mobilitätskonzepte die Baukosten durch eine Absenkung der benötigten Parkflächen senken lassen.


Investitionsprogramm kommunaler Fuhrpark (05.12.2017)

Sachverhalt

Mit dem im Rahmen des Dieselgipfels vereinbarten kommunalen Sofortprogramm ist es möglich, eine Förderung für die Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Mobilität zu erhalten.

Beschlussfassung

Die Verwaltung wird beauftragt, auch wenn die neuen Modalitäten noch nicht bekannt sind, schnellstmöglich ein Programm zu erstellen, welche Fahrzeuge sinnvoll durch neue E-Fahrzeuge ersetzt werden können. Gleichzeitig wird ermittelt, welche Einzahlungen durch den Verkauf vorhandener Fahrzeuge zu generieren sind.

Notwendige Mittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden .


Wohnraumversorgung in der Stadt Hildesheim (05.12.2017)

Sachverhalt

Nicht nur in den Großstädten, sondern auch in Hildesheim ist die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum mittlerweile angespannt. Die Stadt Hildesheim wird deshalb ein kommunales Konzept bis zur Sommerpause 2018 entwickeln. Ziel bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere ist es zweifelsfrei, dass sich unmittelbar und auch langfristig eine soziale Durchmischung ergibt. Nur so ist es gewährleistet, dass die Quartiere nachhaltig im Gleichgewicht bleiben.

Beschlussvorschlag

Die Stadt beziffert kurzfristig den von ihr prognostizierten Bedarf und schreibt diese Prognose jährlich fort. Begleitet wird die Arbeit vom „Runden Tisch Wohnen“, der ergänzt wird um einen Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und einem Vertreter aus dem Arbeitskreis Sozialberatung.

Das beigefügte Konzept wird beschlossen. Die enthaltenen Prüfaufträge werden ausgeführt

Konzept zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Hildesheim

Neben kurzfristigen Notlösungen z. B. für Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge müssen die folgenden Komponenten Grundlage dieses Konzeptes sein:

  • Quote für den Neubau mit Belegungs- und Mietpreisbindungen

Bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen ist mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages eine Quote von 20% sozialen Wohnraums im Geschosswohnungsbau zu vereinbaren.

Diese Quote kann durch drei verschiedene Maßnahmen erreicht werden:

  • Auf der Basis der Landesförderung mit unmittelbarer Belegung (min 5%),
  • dazu auf der Basis der Landesförderung mit mittelbarer Belegung (min zusätzlich 5%),
  • dazu auf der Basis vertraglicher Vereinbarung mit der Stadt, dass die zukünftigen Mieten bei der Höhe der zuschussfähigen Kosten nach SGB II (Angemessenheitsgrenze) für mindestens 10 Jahre gedeckelt werden.
  • Kommunales Wohnraumförderprogramm mit investiven Zuschüssen

Für die Schaffung von Wohnraum mit Belegungs- und Mietpreisbindungen kann ein investiver Zuschuss in folgenden Fällen gezahlt werden:

  • Bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum über die Quote von 20% hinaus,
  • bei bereits beschlossenen Bebauungsplänen,
  • bei der Sanierung im Wohnungsbestand, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass mindestens drei von fünf Gewerken befasst sind.

Die Höhe des Zuschusses ist in Zusammenarbeit mit dem Verband der Wohnungswirtschaft zu entwickeln. Die Verwaltung erstellt eine Vergaberichtlinie.

Im Haushalt werden 160.000 € investiver Mittel für 2018 zur Verfügung gestellt. Dabei wird von einer Förderungsmöglichkeit von mindestens 20 Wohnungen ausgegangen.

  • Ausreichende Bereitstellung und Monitoring von Baulandflächen
    • Zeitnahe Ausweisung von baureifen Flächen im Rahmen eines strategischen Konzeptes zur Baulandausweisung,
    • Aufstellung aller städtischen Flächen, die sich für Wohnbebauung eignen,
    • Bewertung und Potentialanalyse, in welchem Maß sich zusätzlich bezahlbarer Wohnraum durch die verbilligte Abgabe städtischer Grundstücke schaffen lässt.
  • Akquise von Besetzungsrechten

Von den Sozialverbänden wird immer wieder beschrieben, dass es extrem schwierig ist, für Personen mit erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt preisgünstigen Wohnraum zu finden.

Die folgenden vier Maßnahmen sollen dazu umgesetzt werden:

  • Sicherstellung von zehn Besetzungsrechten bei der gbg über eine Zielvereinbarung,
  • Einstellung von 50 000 € als Aufwand in den Haushalt der Stadt, um weitere zehn Besetzungsrechte bei sonstigen Vermietern für 5 Jahre zu akquirieren
  • Umsetzung eines Konzeptes zum betreuten Probewohnen unter Würdigung des Braunschweiger Modells,
  • Schaffung einer Personalstelle zur Umsetzung dieser Strategie.
  • Die Verwaltung definiert eine Regelung, die sozialen Einrichtungen den Zugriff auf diese Wohnungen ermöglicht.
  • Belegungsrechte

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Ankauf von auslaufenden und neuen Belegungsbindungen und der Verlängerung von Belegungsbindungen eine Maßnahme darstellt, geeigneten, bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit sich durch Mobilitätskonzepte die Baukosten durch eine Absenkung der benötigten Parkflächen senken lassen.


Sporthallenbedarf an den Schulstandorten Himmelsthür und Bromberger Straße (06.11.2017)

Sachverhalt

Der Sachverhalt der Vorlage 17/307-1 bleibt unverändert.

Beschlussvorschlag

  • Die Einfeldhalle und deren Nebengebäude am Standort Jahnstraße in Himmelsthür werden abgerissen und durch eine neue Zweifeldhalle mit Sanitär- und Umkleidetrakt ersetzt. Die Haushaltmittel werden in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt.
  • Für den Standort Bromberger Straße ergeht ein Planungsauftrag an die Verwaltung, verschiedene bauliche Varianten zur bedarfsgerechten Breitstellung der Sporthallen­flächen zeitnah baufachlich, planungsrechtlich und bauordnungstechnisch zu prüfen. Die geschätzten Planungskosten sind in den Haushalt 2018 einzustellen. Die geprüften Varianten und eine abschließende Handlungsempfehlung werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Halle / das Grundstück in der Schillstraße durch die benachbarte Kita Körnerstraße genutzt werden kann.

Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan (25.09.2017)

Sachverhalt:

Mit der Vorlage 14/275 wurde der gegenwärtige Brandschutzbedarfsplan am 28.07.2014 vom Rat der Stadt Hildesheim positiv zur Kenntnis genommen und weitere Begleitbeschlüsse gefasst. Unter anderem wurde beschlossen, dass der Brandschutzbedarfsplan alle zwei Jahre, erstmals 2018, fortgeschrieben werden soll.

Vor diesem Hintergrund, dem Ziel einer Fortschreibung des gegenwärtigen Brandschutzbedarfsplans unter Berücksichtigung der veränderten Situation der Feuerwehren in Hildesheim, ist es notwendig, dass die entsprechenden Projektgruppen sich kurzfristig, möglichst noch in 2017, wieder zusammenfinden, um Ende 2018 die Fortschreibung der Politik zur Kenntnis bringen zu können.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich eine Projektgruppe zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans aus 2014 zusammenzustellen und dem zuständigen Fachausschuss sowie dem Rat der Stadt Hildesheim spätestens im Dezember 2018 die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zur Kenntnisnahme vorzulegen.


Förderprogramm Stadtumbau West – Entwicklung des Mackensen-Areals – Namenswettbewerb für das neue Stadtquartier in Hildesheim (28.08.2017)

Sachverhalt

Der Änderungsantrag orientiert sich am Sachverhalt der Verwaltungsvorlage. Die Besetzung des Auswahlgremiums soll um zwei Personen ergänzt werden.

Das Gremium soll dann aus folgenden Personen bestehen:

  1. Herr Dr. Meyer, Oberbürgermeister
  2. Herr Spitzer, Dezernent für Jugend, Soziales, Schulen und Sport
  3. Frau Döring, (designierte) Dezernentin für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr,
  4. Herr Borrmann, Ortsbürgermeister Oststadt / Stadtfeld
  5. zu benennendes Mitglied des Rates der Stadt Hildesheim
  6. zu benennendes Mitglied des Rates der Stadt Hildesheim
  7. zu benennendes Mitglied des Rates der Stadt Hildesheim
  8. Herr Dr. Schütz, Fachbereich Archiv und Bibliotheken
  9. Frau Brouër, Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
  10. Herr Staedt, ANP, Kassel
  11. zu benennendes Mitglied des Rates der Stadt Hildesheim
  12. zu benennendes Mitglied des Rates der Stadt Hildesheim

Beschlussvorschlag

Der bisherige Beschlussvorschlag wird in Absatz 3 um die beiden neu zu benennenden Personen ergänzt.


Aufstellung eines Personalentwicklungskonzeptes (02.06.2017)

Sachverhalt

Sowohl der private als auch der öffentliche Bereich stehen vor weitreichenden Herausforderungen. Auf der einen Seite altert die Bevölkerung und nimmt zahlenmäßig stark ab und auf der anderen Seite erfolgt ein Wandel in den Arbeitsstrukturen durch Digitalisierung, dezentrale Arbeitsformen und der Nutzung von Informationsnetzen. Davon bleibt auch eine öffentliche Verwaltung nicht unberührt.

In Zeiten knapper personeller Ausstattung, wachsenden Aufgaben und neuen Anforderungen an eine öffentliche Verwaltung, sowie aufgrund des Erreichens der Altersgrenze zahlreicher Bediensteter stehen auch bei der Stadt Hildesheim in absehbarer Zeit umfangreiche Personalveränderungen an. Erschwert werden diese notwendigen Veränderungen u. a. aufgrund der in der Vergangenheit notwendigen „Personalkostendeckelung“, die eine geringere Ausbildungsquote zur Folge hatte. Das Resultat ist, dass sich die Personalbewirtschaftung künftig schwieriger gestalten wird. Deshalb muss es ab sofort ein Ziel sein wieder bedarfsgerechter selbst auszubilden. Weiterhin müssen auch entsprechende Rahmenbedingungen für einen späteren Verbleib an der Ausbildungsstätte geschaffen werden. Eine planvolle Personalentwicklung ist eine Möglichkeit diesen Herausforderungen zu begegnen. Personalentwicklung umfasst die Inhalte Bildung, Förderung und Organisationsentwicklung.

Damit alles koordinierbar und vereinbar ist, ist ein Personalentwicklungskonzept erforderlich. Immer mehr wird die Relevanz der Personalentwicklung für die nachhaltige Modernisierung von öffentlichen Verwaltungen erkannt. Ein Personalentwicklungskonzept umfasst die Handlungsfelder Personalbeschaffung (Personalmarketing), Ausbildung, Personalauswahl, Personaleinsatz sowie Personalbetreuung und Führungskräfteentwicklung. Grundlage der Personalentwicklungskonzepte der Verwaltung sind die laufbahngruppen- bzw. berufsorientierte Anforderungsprofile.

In einem Personalentwicklungskonzept ist die komplette Personalplanung der nächsten Jahre festzuschreiben. Pensionierungen, Neueinstellungen, Fachkräftegewinnung, mögliche Projekte, Ausbildung, Nachwuchsgewinnung, Personalauswahl, Führungskräftegewinnung und -ausbildung, Weiterbildung, Einstellungsvoraussetzungen, Auswahlgespräche und ähnliches sind darin als prägnante Eckpunkte zu regeln. Ggf. können als Orientierung bereits bestehende Personalentwicklungskonzepte anderer Verwaltungen herangezogen werden.

Der Rat der Stadt Hildesheim ist durch dieses Konzept in die Lage zu versetzen, um rechtzeitig abschätzen zu können, wann welcher Personalbedarf besteht und wann erhöhte Ausbildungskapazitäten benötigt werden. Ebenso ist das Thema Gesunderhaltung der MitarbeiterInnen aufzunehmen. Hier sind Kooperationen mit den Krankenkassen für präventive Gesundheitsmaßnahmen am Rande des Dienstes zu prüfen – aber auch andere Maßnahmen, die ggf. bereits ergriffen wurden.

Bei späteren Abweichungen von diesem Konzept sind diese durch die Verwaltung selbstständig und rechtzeitig zu erklären.

Beschlussvorschlag

Es ist ein Personalentwicklungskonzept – unabhängig bzw. parallel zum Personalkonzept – von der Verwaltung in Ergänzung und Erweiterung zur Ergänzung des Berichtes vom 31.10.2015 gemäß Beschluss zu Vorlage 15/382 bis zum 31.12.2017 zu erstellen und durch den Rat zu beschließen.

Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, welche Stellen in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich neu besetzt werden müssen und wie diese Neubesetzung erreicht werden soll (interne Ausschreibung, Fortbildung von Mitarbeitern, Beförderung, externe Ausschreibung).


Bebauungsplan Frankenstraße West (30.05.2017)

Sachverhalt:

Der Ortsrat Oststadt/Stadtfeld hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 15.05.2017 gebeten, im Rahmen des Durchführungsvertrages die Zu- und Abfahrt von der Frankenstraße aus allein für Lkw möglich zu machen. Eine Zufahrt für Pkw solle an dieser Stelle durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans HO 111 „Frankenstraße West“ sowie die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der geänderte Beschlussvorschlag des Ortsrates Oststadt / Stadtfeld vom 15.05.2017 im Rahmen der Anhörung ist zu berücksichtigen. Ein Satzungsbeschluss kann nur erfolgen, wenn die Zufahrt zur Frankenstraße entsprechend des Verkehrsgutachtens mit dem Investor geregelt wird.


Maßnahmen zur Stadtentwicklung (22.05.2017)

Sachverhalt:

Maßnahmen zur Stadtentwicklung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten bis zum 30. Juni 2017 eine Aufstellung aller bisher nicht umgesetzten Maßnahmevorschläge aus IVEP, Lärmaktionsplan und Luftreinhalteplan zu erstellen. Dabei sind alle Vorschläge auf ihre aktuelle Sinnhaftigkeit zu bewerten und es ist auszuführen, bis wann die Verwaltung die Umsetzung für sinnvoll erachtet.


Luftreinigung Hildesheim (22.05.2017)

Sachverhalt:

Seit vielen Jahren sind die Probleme mit zu hohen Werten für NO2 in der Stadt und im speziellen in der Schuhstraße bekannt. Die Übergangsfrist für die Einhaltung der Grenzwerte nach EU-Norm ist Ende 2014 ausgelaufen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, auf den die Umweltverbände zu Recht hingewiesen haben. Andererseits waren die Maßnahmen der Stadt nicht erfolglos, so sanken die NO2 Werte von 52 μg/qm 2010 auf 44 μg/qm in 2015.

Die Stadt Hildesheim hat 2012 den Luftreinhalteplan aktualisiert und ein Maßnahmebündel mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt abgestimmt. Leider ist die Umsetzung aus verschiedenen Gründen nicht komplett gelungen und zwei von der Stadtverwaltung favorisierte Maßnahmen können nicht umgesetzt werden, da sie vom Wirtschaftsministerium aus nachvollziehbaren verkehrspolitischen Gründen abgelehnt wurden.

In der Zwischenzeit wurden unterschiedliche Vorschläge im politischen Raum gemacht, um das Luftproblem in der Schuhstraße zu lösen. Diese sind größtenteils wenig zielführend, da ihre Auswirkungen auf die NO2 Werte nicht bekannt sind und sie im Übrigen wohl ebenfalls vom Wirtschaftsministerium abgelehnt würden.

Die Stadtverwaltung hat mittlerweile neue Verkehrszählungen beauftragt und ist damit einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Nur auf der Basis konkreter Zahlen kann eine ernsthafte Maßnahmeabschätzung für die Reduzierung der Luftverschmutzung errechnet werden.

Die Verstetigung des Verkehrsflusses kann nur erreicht werden, wenn nicht Ampelschaltungen aus welchen Gründen auch immer den Verkehr stoppen. (Grüne Welle Kaiserstr.) In der Schuhstraße könnten z.B. Pförtnerschaltungen oder Zufahrtsverbote aus bestimmten Richtungen äußerst effektiv zu sein.

Auch die Maßnahme, sich an dem Projekt zu beteiligen, großräumig Tempo 30 einzuführen, ist nicht zielführend, da, wie gesagt, nicht die Geschwindigkeit, sondern die Stetigkeit des Verkehrsflusses entscheidend für die Emissionen ist.

Ziel aller Luftreinhaltepolitik muss eine Verstetigung des Verkehrsflusses

sein und nicht nur eine Verlagerung von Verkehren. Ebenso gelten die Bemühungen des Luftreinhalteplanes weiter, Maßnahmen umzusetzen, die eine Verminderung des motorisierten Individualverkehrs unterstützen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis Ende des Jahres ein Verkehrskonzept zu erstellen.

In diesem Konzept ist zu belegen, dass die Maßnahmen zu einer Reduzierung der NO2 Werte unter 40 μg/qm im Durchschnitt in der Schuhstraße führen. Dieses Konzept ist mit dem Gewerbeaufsichtsamt als durchführen der Behörde des Umweltministeriums und dem Wirtschaftsministerium abzustimmen und dem Rat der Stadt Hildesheim in der letzten Sitzung des Jahres vorzulegen.


Bebauungsplan Sorsum – Nordfeld (31.03.2017)

Sachverhalt

Der Stadtteil Sorsum zeichnet sich durch einen äußerst aktiven Ortsrat aus und unterstützt damit effektiv seine Bewohner in dem Bedürfnis die bestehende gute Infrastruktur langfristig zu sichern. Dafür ist der Zuzug von Neubürgern unerlässlich. Ein erster Schritt ist mit der Verwirklichung des Baugebietes Nordfeld 1 getan. Weitere müssen folgen so das Nordfeld 2.

Deshalb hatte der Ortsrat in seiner Sitzung Anfang März gefordert, zeitnah mit der Aufstellung des Bebauungsplanes auch für dieses Gebiet zu beginnen. Im Rat der Stadt Hildesheim wurde dieses Begehren von vielen unterstützt, weil die Situation in Sorsum bekannt ist.

Auf der anderen Seite hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine sofortige Umsetzung des Beschlusses nicht möglich sei, weil sie zurzeit stark mit anderen Aufgaben belastet sei.

Durch die Informationen im Stadtentwicklungsausschuss über die anstehenden Bauprojekte wurde diese Position verdeutlicht und verständlich.

In weiteren Gesprächen kristallisierte sich die Notwendigkeit heraus, das Mackensen Gelände vorrangig zu bearbeiten und zu entwickeln.

Andererseits wird aber auch der Wunsch Sorsums nach einer zügigen Entwicklung akzeptiert.

Darum sollte der Aufstellungsbeschluss für Nordfeld 2 bis zum 1.4.2018 erfolgen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird dann in der nächsten darauffolgenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, bis zum 1.4.2018 den Aufstellungsbeschluss für das Nordfeld 2 zu erarbeiten, mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung.

Gleichzeitig wird das Baugebiet Nordfeld 2 in die Priorisierungsliste der abzuarbeitenden Baugebiete aufgenommen.


Bebauungsplan St. Bernwardskrankenhaus (23.03.2017)

Sachverhalt

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß dem Ortsratsbeschluss kann nicht zu dienlichen Ergebnissen führen, wenn das Ziel der Planung nicht bekannt ist.

Andererseits ist der Wunsch des Ortsrates verständlich, die Entwicklung des Gebietes St. Bernward Krankenhaus gestalten zu wollen.

Dann sollte allerdings der gesamte Bereich östlich des Kalenberger Grabens von der Kleinen Venedig bis zum Hinteren Brühls und Lucienförder Str. bis an die Grenze zum Domhof und in der Verlängerung an den Mühlengraben in den Blick genommen werden.

Beschlussfassung

Die Verwaltung wird gebeten, konzeptionelle Überlegungen für die eine Weiterentwicklung des Gebietes vorzulegen.

Dabei ist aufzuzeigen, welche Chancen sich für die positive Weiterentwicklung des Krankenhauses ergeben und welche Risiken bestehen, dass es zu einer Fehlentwicklung in diesem Bereich kommt. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Projekten nach Paragraph 34 Baugesetzbuch zulegen und Möglichkeiten und Grenzen dieser Regelung im Gebiet aufzuzeigen.

Besondere Berücksichtigung sollte die Frage einer möglichen Bebauung des Parkplatzes Palandtweg finden.

Auch am Ende der Überlegungen sollte eine klare Aussage stehen, ob sich ein eindeutiges Ziel eines möglichen Bebauungsplanes aus diesen Überlegungen ergibt und ob die Verwaltung ein Gefahrenpotential sieht durch mögliche Baugenehmigungen nach Paragraph 34 Baugesetzbuch.


Umbesetzung von Ausschüssen (15.03.2017)

Sachverhalt:

Auf Antrag der SPD Fraktion soll der Ausschuss Schule/Bildung und Sport umbesetzt werden.

Beschlussvorschlag:

Folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport wird beschlossen:

Bisheriges Mitglied                            Lisa Schwarzer

Neues Mitglied                                  Gabriele Bommersbach


Extremismus-Prävention und Demokratieförderung (03.02.2017)

Sachverhalt:

Hildesheim stand in den vergangenen Monaten immer wieder bundesweit in der Öffentlichkeit, da sich im Umfeld der Moschee des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e.V.“ (DIK) vermehrt Muslime radikalisiert und zur Teilnahme am Dschihad in Kampfgebieten motiviert worden sind. Die Region Hildesheim gilt mittlerweile als ein Schwerpunkt radikal-islamischer Szene in Deutschland.

Zahlreiche staatliche und engagierte zivilgesellschaftliche Akteure, Organisationen, Initiativen, Vereine, religiöse Einrichtungen aller Glaubensrichtungen in ganz Deutschland setzen sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Sie stehen der Herausforderung gegenüber, Radikalismus entgegen zu wirken und einer zunehmenden Polarisierung sowohl in muslimischen aber auch in antimuslimischen Kreisen zu erkennen. Die Prävention von Radikalisierung insbesondere von jungen Menschen, die Sensibilisierung, der pädagogische Umgang mit antimuslimischen und radikalem Extremismus sowie die Entwicklung von extremistischen Gegenentwürfen erhalten einen immer größeren Stellenwert. Präventionsarbeit muss Erfahrungen von Stigmatisierung, Ausgrenzung und Diskriminierung ernst nehmen und ihnen im pädagogischen und auch im gesellschaftlichen Diskurs ausreichend Raum einräumen, um Radikalisierungstendenzen vorzubeugen.

Auch in Hildesheim existieren bereits eine Vielzahl von Institutionen, welche sich auf dem Gebiet engagieren. Das gesamte Engagement ist noch nicht gemeinschaftlich organisiert und stößt daher schnell an Grenzen, denn es fehlt eine Vernetzung der Initiativen untereinander. Weder im Landkreis noch in der Stadt existiert bisher eine benötigte Anlauf- und Vernetzungsstelle. Auch einen übergeordneten, regionalen Ansprechpartner gibt es noch nicht.

Reagiert hat die Stadt Wolfsburg, welche ähnlich wie Hildesheim zu den Problemstädten des religiös begründeten Extremismus zählt. Dort ist eine Koordinierungsstelle unter dem Begriff „Dialogstelle Jugendschutz“ eingerichtet worden. Die Stelle bietet u. a. Vernetzung, Prävention und Dialog mit allen beteiligten Menschen und Institutionen an.

Die Anlauf- und Vernetzungsstelle soll zum Ziel haben, Formen von Extremismus zu verhindern und das Engagement vor Ort zu koordinieren. Die Koordinationsarbeit sollte nachfolgende Elemente enthalten:

1)         Vernetzung im Sozialraum: Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure müssen gestärkt werden, Kooperationen einzugehen und sich im Sozialraum zu vernetzten. Angebote von Stadtteilarbeit, Jugendarbeit, Familienzentren, Präventionsrat sowie ehrenamtlichem Engagement müssen inhaltlich mehr aufeinander abgestimmt werden. Die Förderung von Stadtteil- bzw. Gemeinwesenarbeit in der Fläche muss Grundlage der konzeptionellen Ausrichtung sein.

2)         Beratung von Multiplikatoren: Insbesondere Schulen und Jugendzentren müssen unterstützt werden im pädagogischen Umgang mit radikal-islamischen und antimuslimischem Rassismus von Jugendlichen. Es ist wichtig, vor Ort eine Anlaufstelle für Multiplikatoren einzurichten, die dringende Fragen beantworten und Beratung und Unterstützung in der fallbezogenen Arbeit bieten kann.

3)         Fortbildung: Pädagogischen Fachkräften und Interessierten muss ein Überblick über Ausprägungen und Handlungsempfehlungen zur Thematisierung des Extremismus in der Präventionsarbeit gegeben werden, nicht zuletzt um einer ideologisierenden Instrumentalisierung durch radikale Prediger zuvorkommen zu können.

4)         Kampagnenarbeit: Um Betroffene und ihr Umfeld zu erreichen, ist eine verstärkte Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit für junge Menschen und Betroffene notwendig.

Ein mögliches Bundesprogramm könnte „Demokratie leben!“ sein, welches Projekte fördert, die sich im Bereich der Demokratieförderung und Extremismus-Prävention engagieren.

Beschlussfassung:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, Drittmittel für eine Anlauf- und Vernetzungsstelle für Extremismus-Prävention mit einem festen Ansprechpartner in Hildesheim zu akquirieren. Die Verwaltung soll Gespräche mit dem Landkreis aufnehmen, um zu prüfen, ob eine solche Stelle gemeinsam für Stadt und Landkreis Hildesheim eingerichtet werden kann.
  2. Das Vorhaben soll strukturell angelegt werden und die oben genannten vier Elemente enthalten.
  3. Ein/e VertreterIn der „Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung in Niedersachsen (beRATen e. V.)“ soll in den zuständigen Fachausschuss eingeladen werden, damit Wege und Möglichkeiten zur Einrichtung einer Anlauf- und Vernetzungsstelle vorgestellt und beraten werden können.

Nachschulische Betreuung in der Grundschule Moritzberg (19.12.2016)

Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag zur Vorlage Nr. 16/306 sieht derzeit eine Nachmittagsbetreuung für Kinder der Klassen 1 und 2 durch pädagogische Fachkräfte sowie semiprofessionelle Fachkräfte im Tandem vor. Für Kinder der Klassen 3 und 4 soll die Nachmittagsbetreuung in AG-Form ausschließlich durch semiprofessionelle Kräfte vorgehalten werden. Um Kindern aller Klassenstufen der Grundschule Moritzberg eine Nachmittagsbetreuung durch pädagogisches Personal sicherzustellen, soll der ursprüngliche Beschlussvorschlag zur Vorlage 16/306 wie folgt um einen zusätzlichen Absatz ergänzt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Strukturveränderung in der nachschulischen Betreuung der Grundschule Moritzberg wird zugestimmt. Der Hort „Gelbe Schule“ wird zum 31.07.2017 aufgelöst. Die nachschulische Betreuung übernimmt zum 01.08.2017 in vollem Umfang die Grundschule Moritzberg mit einem Kooperationspartner. Die finanzielle Unterstützung der Grundschule Moritzberg erfolgtüber den Fachbereich Familie, Bildung und Sport.

Eine nachschulische Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal in angemessenem Umfang ist auch für die Klassen 3 und 4 sicherzustellen. Für die dritten und vierten Klassen müssen mindestens jeweils 2 pädagogische Fachkräfte zur Verfügung stehen, also insgesamt 4 pädagogische Fachkräfte. Dies ist mit dem durchführenden Träger des Ganztagsangebotes entsprechend zu vereinbaren. Zusätzlich soll gewährleistet werden, dass eine ausreichende Fortbildung des eingesetzten Personals vorgehalten wird.


Marienfriedhof (14.12.2016)

Ziel dieses Antrages ist es, bei der Ausweisung von 30 Parkplätzen den Eingriff in die Natur des Marienfriedhofs zu minimieren.

Dieses soll einerseits durch die Verkleinerung der ursprünglich vorgesehen Fläche für den Parkplatz und andererseits durch Ausgleichsmaßnahmen gewährleistet werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Geltungsbereich für die Änderung des Bebauungsplanes wird derart verkleinert, dass er gemäß der Vorlage der beiliegenden Zeichnung auf die Fläche für die Parkplätze, die direkt an die schon jetzt für Parkplätze genutzten Flächen angrenzen, und die Zuwegung zu diesen neuen Parkplätzen begrenzt wird.
    Damit stehen auf dem Marienfriedhof 13 Parkplätze zur Verfügung, notfalls 17, wenn die beiden Flächen links und rechts der Zuwegung mit vier Plätzen einbezogen werden.
  2. Die fehlenden 13 bis 17 Plätze werden im  Umfeld im  bestehenden Straßenraum ausgewiesen.

Hierfür kommen in folgenderReihenfolge in Frage:

a) Ausweisung von Parkplätzen in der Straße Pepperworth in Verlängerung der Lüntzelstraße auf der östlichen Seite direkt ab Butterborn. Es handelt sich dabei um ca. 13 vorhandene Schrägparkplätze. Umbaumaßnahmen wären hier nicht erforderlich, insofern handelt es sich hierbei um eine kostengünstige Lösung.

b) Ausweisung von vorhandenen Parkplätzen auf der Straße Am Marienfriedhof vor dem Gebäude des Bleistifthauses.

Umbaumaßnahmen wären hier nicht erforderlich.

c) Ausweisung von vorhandenen Parkplätze auf der Straße Am Marienfriedhof vor den Häusern gegenüber des Gebäudes der Agentur für Arbeit.

Umbaumaßnahmen wären hier nicht erforderlich.

d) Schaffung von Parkplätzen auf dem Dreieck vor der Bahnhofschule am Beginn der Straße Am Marienfriedhof.

Umbaumaßnahmen wären erforderlich,kein Wegfall vorhandenen Parkraumes.

  1. Für den Ausbau des Parkplatzes Marienfriedhof wurden in der zweiten Ergänzungsvorlage Kosten von 90 000 € geschätzt. Wenn die Fläche im  jetzt reduziert wird, reduzieren sich auch die Kosten. Der eingesparte Betrag wird für Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich eingesetzt. Die Umweltverbände können für diese Maßnahmen Vorschläge erarbeiten, die in die Planung einbezogen werden sollten.

Neues Liniennetz ÖPNV (21.11.2016)

Mit der Bewilligung den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für die nächsten 10 Jahre durch den Stadtverkehr Hildesheim (SVHI) durchführen zu lassen, ist gleichzeitig die Umsetzung eines neuen Liniennetzes verbunden.

Bei der Entwicklung des Konzeptes wurde avisiert, dass vor der endgültigen Umset-zung durchaus noch kleinere Änderungen möglich sind.

Wir bitten um einen Sachstandsbericht über die bisher geplanten Umsetzungsinhalte.


Ganztagsbetreuung in der Grundschule Moritzberg (11.11.2016)

Die Ganztagsbetreuung in der Grundschule Moritzberg soll ausgebaut werden. Derzeit werden 60 Hortkinder in den Nachmittagsstunden betreut. Eintracht Hildesheim soll Kooperationspartner der Nachmittagsbetreuung werden. Die Eltern fürchten um eine qualitativ gute Betreuung ihrer Kinder, inclusive qualifizierter Hausaufgabenhilfe am Nachmittag.

Erbeten wird ein Zwischenbericht der Verwaltung, wie das Modell „Zusammenführung Hort in Ganztagsschule“ an der Grundschule Moritzberg aussehen soll.